Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) weist eine Zahl von 19,6 Millionen vermieteter Wohnungen in Deutschland aus. Demnach würden zirka 23,5 Millionen Euro auf Bankkonten als Kautionsleistung parken, legt man eine durchschnittliche Kautionshöhe von 1.200 Euro zugrunde.
Allgemein hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch folgende Vorgabe gemacht:
- Mietkaution darf im privaten Bereich maximal drei Netto-Kaltmieten entsprechen;
- Mittel dürfen von Vermietern nur zur Anspruchsabsicherung genutzt werden;
- Vermieter müssen Mieter-Gelder verzinst anlegen.
Dass die vereinbarten Summen tatsächlich fließen müssen, schreibt das Gesetz jedoch nicht vor. An genau dieser Stelle setzen die Kautionsbürgschaften als moderner und immer beliebterer Ansatz an. Der Vorteil besteht darin, dass die Bürgschaften bargeldlos geleistet werden. Das entlastet Mieter finanziell in deutlicher Weise. Zumal nicht jeder mal eben eine vierstellige Summe zur Hand hat, um die Kaution zu zahlen.
Von wem kann eine Bürgschaft für die Mietkaution erbracht werden? Es gibt mehrere Optionen:
− von Familienmitgliedern;
− von liquiden Freunden und Bekannten;
− von der Hausbank oder anderen Geldgebern.
Das Konzept der bargeldlosen Mietkaution ist einfach erklärt:
Mieter und Vermieter unterzeichnen gemeinsam den Mietvertrag. Danach wird die Kreditbürgschaft beantragt. Nach der Bewilligung greift die Bürgschaft, die an den Vermieter übermittelt wird. Einem raschen Einzug steht damit nichts mehr im Wege.
Geeignet für Privatpersonen und Gewerbetreibende
Interessant ist die Bürgschaft für die Mietkaution nicht nur für private Mietverhältnisse. Gerade gewerbliche Mieter werden je nach Lage der Immobilie teilweise mit sehr hohen Mietforderungen konfrontiert. Dies wiederum führt zugleich zu üppigen Kautions-Zahlungen, die insbesondere im Rahmen einer Existenzgründung für die Geschäftskasse belastend sein können.
Das Problem: Anders als bei Privatmietern können Vermieter bei Gewerbemietern ohne die gesetzliche Einschränkung zur Höhe von drei Netto-Kaltmieten individuelle Vereinbarungen treffen im Rahmen der Mietverhandlungen.
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