"Ich freue mich, dass wir den Bürgern und den Gemeinden diesen innovativen Service anbieten können. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung E-Government, der kürzere Wege, straffere Bearbeitungszeiten und eine bessere Information mit sich bringt", betont Landrat Klaus Brodbeck.
Informationen jederzeit und überall
Der neue Service auf der Grundlage von PROFI eBGV ermöglicht es den Antragstellern und den von ihnen beauftragen Planfertigern und Bauleitern, über das Internet den Stand des Verfahrens und den an sie gerichteten Schriftverkehr schnellstmöglich einzusehen. Wird ein Bauantrag gestellt, erhält der Antragsteller ein Kennwort, über das er den Stand seines Verfahrens rund um die Uhr einsehen kann. Gleiches gilt auch für Architekten und Bauleiter, die diese Verfahren bearbeiten oder begleiten. Für die Sachbearbeiter im Baurechtsamt entfallen dadurch einige der oft zeitraubenden Sachstandsanfragen, sie verfügen über mehr Zeit zur Bearbeitung der Bauanträge und können die Verfahren noch schneller abschließen. In jedem baurechtlichen Verfahren ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Bauorts vielfältig eingebunden. Ihnen ist künftig ebenfalls ein Zugriff auf die Verfahren und den freigegebenen Schriftverkehr möglich, ebenso wie dem Bürgermeisteramt, das jederzeit den Stand eines Verfahrens abrufen kann. Die Bauvorhaben lassen sich mithilfe unterschiedlicher Sortiermöglichkeiten sowie einer Volltextsuche im Internet komfortabel und einfach finden. Auch die direkte Kommunikation zwischen Bauherr, Architekt, Gemeinde und Landratsamt ist über das Online-Verfahren gewährleistet: Ein entsprechendes Kontaktformular sorgt für einen schnellen Informationsaustausch und die Beschleunigung der Verfahren.
Die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis ist für 29 Gemeinden im Kreis in Baurechtsfragen zuständig. Die Mitarbeiter genehmigen rund 2.500 Baugesuche im Jahr, dazu müssen rund 30.000 Schreiben, die - soweit freigegeben - jetzt auch im Internet einsehbar sind, erstellt werden.