Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1109565

PPI AG Moorfuhrtweg 13 22301 Hamburg, Deutschland http://www.ppi.de
Ansprechpartner:in Herr Gerald Nowak
Logo der Firma PPI AG

Auf in die Wolke – aber rechtssicher

Wie lassen sich die Vorteile der Cloud regelkonform nutzen? Das neue Whitepaper „Cloud Sourcing und Regulatorik – Handlungserfordernisse und Vertragsgestaltung“ der PPI AG enthält einen Überblick notwendiger Prüfungen und vertraglicher Festlegungen.

(PresseBox) (Hamburg, )
Um die gesetzten Ziele tatsächlich zu erreichen, erfordern Cloud-Sourcing-Projekte in der hochreglementierten Finanzbranche umfangreiche Vorarbeiten. Das aktuelle Whitepaper „Cloud Sourcing und Regulatorik“ des Hamburger Beratungs- und Softwarehauses PPI AG zeigt: Insbesondere bei der Auslagerung unternehmenskritischer Prozesse sind zahlreiche Analysen unabdingbar, um das eigene Geschäft nicht in Gefahr zu bringen oder gegen Auflagen der Aufsicht zu verstoßen. Untrennbar damit verbunden ist eine rechtssichere Vertragsgestaltung, für die das Whitepaper ebenfalls Tipps und Anregungen enthält. „Bei jedem Projekt ist zu bedenken, dass die Bank weiterhin in der Verantwortung für den reibungslosen Geschäftsbetrieb ist, nicht der Dienstleister“, sagt Frank Lohmeier, Partner bei der PPI AG und Mitautor des Whitepapers. „Daher ist Cloud Sourcing in den meisten Fällen zwar machbar, aber nicht mal eben so.“

Vorab Klarheit schaffen über Prozesse und Provider

Transparenz ist gefragt beim Cloud Sourcing – sowohl beim Profil der betroffenen Prozesse als auch beim ausgewählten Dienstleister. Das PPI-Whitepaper macht klar: An erster Stelle einer Auslagerung sollte eine Wesentlichkeitsprüfung stehen, gefolgt von einer Bewertung der Kritikalität. Das Gesamtprojekt muss auf jeden Fall im hausinternen Risikomanagement des Finanzinstituts abgebildet sein. Dies bedeutet, es muss klare Verantwortlichkeiten geben, ebenso wie ausreichende Ressourcen für die Überwachung der Abläufe und zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen. Eine Risikoanalyse, die bei kleineren Organisationen rein qualitativ sein kann, bei größeren Unternehmungen hingegen quantitativ sein muss, liefert dann fundierte Antworten auf die Fragen: Werden Risiken durch die Auslagerung verringert oder erhöht? Was ändert sich? Auch der Cloud-Sourcing-Partner sollte intensiv unter die Lupe genommen werden. Es wäre ein Fehler, als selbstverständlich anzunehmen, dass der Serviceprovider zur Übernahme der Leistungen geeignet ist und sämtliche relevanten Regularien einhalten kann. „Wir empfehlen zudem die Ernennung eines Auslagerungsbeauftragten, die Position wird ohnehin bald verpflichtend zu besetzen sein. Warum dann nicht gleich?“, sagt Whitepaper-Mitautor Holger Bluhm, Senior Consultant bei der PPI AG.

Das Vertragswerk – komplex ist sicherer

Die Vorarbeiten und Analysen stellen eine stabile Basis für den Vertrag dar, in den neben den gängigen Standards alle Verantwortlichkeiten und Belange des Outsourcings bis hin zu Notfallplanung und Exit-Strategie gehören. Für das Cloud Sourcing müssen zudem spezifische Punkte wie Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements oder Bestimmungen zum Auditing vereinbart werden. „So ein Vertragswerk kann schnell einen extremen Komplexitätsgrad erreichen. Das ist aber in erster Linie der kaum überschaubaren Fülle rechtlicher Vorschriften zu verdanken und nicht dem bösen Willen der Rechtsabteilung“, sagt Frank Lohmeier.

Das Whitepaper kann auf der Website von PPI kostenlos zum Download angefordert werden: https://www.ppi.de/whitepaper-cloud-sourcing/

PPI AG

Die PPI AG ist seit über 30 Jahren als Beratungs- und Softwarehaus erfolgreich für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister tätig. Als stabil wachsende Aktiengesellschaft in Familienbesitz verknüpfen wir Fach- und Technologie-Know-how, um Projekte kompetent und unkompliziert umzusetzen. Im Zahlungsverkehr nehmen wir in Europa mit unseren Standardprodukten eine marktführende Stellung ein. Rund 700 Mitarbeiter konzentrieren sich dabei ganz auf den Erfolg unserer Kunden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.