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Förderprogramm „Innovationsassistent“ – Sachsen weitet Lohnkostenzuschüsse für Unternehmen deutlich aus

Ab 2010 können erstmals auch Absolventen von Berufsakademien und berufserfahrene Akademiker gefördert werden – der Förderzeitraum wird auf drei Jahre verlängert und die förderfähigen Kosten deutlich angehoben.

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Da einerseits immer mehr spezialisierte Fachkräfte in wirtschaftlich starke Regionen abwandern und andererseits händeringend nach klugen Köpfen in Sachsen gesucht wird, wurde die Förderung hochqualifizierter Berufseinsteiger deutlich ausgeweitet. Zukunftsfähige Arbeitsplätze sollen geschaffen, Einstiegschancen von Fachkräften verbessert und die berufliche Mobilität zwischen Wirtschaft und Wissenschaft gesteigert werden.

Im Rahmen des Förderschwerpunktes „Innovationsassistent“ werden Personalausgaben hochqualifizierter Absolventen gefördert. Unternehmen bekommen dadurch die Möglichkeit Praktikanten, Diplomanden oder Werkstudenten zu übernehmen und Personalkosten zu senken. Dabei erhalten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine Förderung von bis zu 50 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttogehalts zuzüglich der Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung. Die maximale Förderdauer wird von 24 auf 36 Monate verlängert, wobei die letzten 12 Monate mit 25 Prozent bezuschusst werden. Die Grenze der förderfähigen Kosten wird auf 50.000 Euro pro Jahr und Beschäftigungsverhältnis angehoben.

In einem weiteren Förderschwerpunkt können erfahrene Forscher, Ingenieure, Designer und Marketingspezialisten mit Universitätsabschluss und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung bezuschusst werden, wenn sie von einer Forschungseinrichtung bzw. der Forschungsabteilung eines großen Unternehmens an ein kleines oder mittleres Unternehmen „ausgeliehen“ werden. Erfahrene Akademiker können auf diese Weise ihr Wissen und Know-how den sächsischen KMU zur Verfügung stellen. Dabei betragen die förderfähigen Kosten sogar 80.000 Euro pro Jahr bei 50 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttogehalts zuzüglich der Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung für die Dauer von 36 Monaten. Zusätzlich sind Ausgaben für das Einschalten einer Vermittlungseinrichtung förderfähig.
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