Das Prozessregister Sachsen, das durch die PICTURE GmbH auf Basis des Prozessmanagementsystem „PICTURE-Prozessplattform“ entwickelt wurde, ermöglicht die Erfassung und zielgerichteten Bereitstellung der relevanten Informationen und macht den „Einheitlichen Ansprechpartner“ so handlungsfähig. Hierdurch ist eine effiziente Beantwortung der Kundenanliegen möglich. So kann auf Knopfdruck eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten erstellt werden, die durch den Kunden dem „Einheitlichen Ansprechpartner“ für die Koordinierung der einzelnen Verfahren zu übermitteln sind (z. B. Ausweisdokument, Lebenslauf). Darüber hinaus können Informationen über Preise, Ansprechpartner und weitere Aspekte für jede einzelne Kommune des Freistaats Sachsen abgefragt werden.
Dazu wurden in den letzten Monaten in einer gemeinsamen Anstrengung aller Kommunen, Kammern sowie der Landesverwaltung Sachsen die notwendigen Informationen erhoben und im Prozessregister abgelegt. „Das Prozessregister stellt das Kernstück für eine zukünftige einheitliche Informationsbasis für Verwaltungsverfahren dar“, so Herr Tobias Frick, Leiter der Projektgruppe EU-Dienstleistungsrichtlinie.
„Das Prozessregister Sachsen ist nach dem Prozessregister Schleswig-Holstein bereits die zweite landesweite Plattform für die Erfassung und Bereitstellung von Prozessinformationen. Der kooperative Ansatz der Prozesserhebung zwischen Land und Kommunen ist einer der Erfolgsfaktoren für eine prozessorientierte Verwaltungs-modernisierung und schafft die Basis für die Nutzung von Synergien und ein gegenseitiges voneinander Lernen der zuständigen Stellen in Sachsen“, so Dr. Lars Algermissen, Geschäftsführer der PICTURE GmbH.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie stellt Verwaltung vor neue Herausforderungen. Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland ein Gewerbe aufnehmen möchten, mussten bislang sämtliche Behördengänge von Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt über die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt bis zur Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer alleine vornehmen. Um Barrieren der Dienstleistungsfreiheit abzubauen, sieht die EU vor, dass zum 28. Dezember 2009 ein Einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dieser koordiniert die einzelnen Anliegen der EU-Ausländer, die in Deutschland ein Gewerbe aufnehmen möchten. Den Inländern wird dieser Service ebenfalls zur Verfügung gestellt. Hierzu müssen dem Einheitlichen Ansprechpartner Informationen über die Zusammenhänge zwischen den einzelnen durchzuführenden Verwaltungsverfahren vorliegen. Neben den Hauptverfahren (z.B. der Eröffnung einer Gaststätte) sind sämtliche damit verbundenen Verfahren wie z. B. die Beschaffung eines Führungszeugnisses durch den Einheitlichen Ansprechpartner zu koordinieren.
Weitere Informationen zum Projekt zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie:
http://www.prozessregister.schleswig-holstein.de
http://www.pilotregion-sachsen.de/...
http://www.dienstleistungsrichtlinie.de/...