Die Neuregelungen gelten für Mitarbeiter, die nach dem 30. Juni 2004 in Altersteilzeit gehen. P&I stellt den Anwendern termingerecht für die Entgeltabrechnung im Juli das LOGA-Pflichtrelease 4.6 und das LOGA/400-Pflichtrelease V02R14 zur Verfügung. LOGA wird auch weiterhin das bisherige Verfahren zur Altersteilzeitberechnung unterstützen. Denn für Mitarbeiter, deren Altersteilzeit bereits vor dem 1. Juli 2004 begonnen hat, gelten die bisherigen gesetzlichen Regelungen unverändert weiter.
Die neuen Bestimmungen zur Altersteilzeit sehen verringerte Erstattungsansprüche und eine Verfahrensvereinfachung vor. Im ersten Fördermonat werden die erstattungsfähigen Altersteilzeit-Aufzahlungen ermittelt und dann während des gesamten Förderzeitraums monatlich an den Arbeitgeber gezahlt. Dieses Verfahren können Arbeitgeber optional auch für Altfälle wählen. Verringerte Ansprüche ergeben sich durch eine veränderte Berechnung der Altersteilzeitaufzahlung und der Altersteilzeit-Aufstockung zur Rentenversicherung. Ausgangsgröße der Berechnung ist das "Regelarbeitsentgelt". Dies ist ein neuer Entgeltbegriff, der das sozialversicherungspflichtige, regelmäßig zustehende Entgelt definiert. Erstattungen gibt es zudem nur noch maximal für Aufzahlungen auf das Regelarbeitsentgelt, das auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist.