Die elektronische Datenübermittlung senkt den Aufwand für die monatliche Meldung der Lohnsteuerdaten erheblich. Die Daten können über die Elster-Schnittstelle übertragen werden, die bereits in LOGA integriert ist. Auf Basis der internen LOGA-Tabellen werden die zu übermittelnden Datensätze im XML-Format generiert. Automatische Plausibilitätsprüfungen gewährleisten, dass die Datensätze vor dem Versand auf Fehler überprüft werden. Ein Protokoll gibt dann darüber Auskunft, ob die Informationen korrekt an die Finanzverwaltung übertragen wurden.
Bereits ab der Dezemberabrechnung dieses Jahres sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen digital per Elster an die Finanzverwaltung zu schicken. Das Verfahren wird schon von zahlreichen LOGA-Anwendern im Echtbetrieb eingesetzt. So sendet beispielsweise die Essanelle Hair Group nach einer erfolgreichen Pilotphase die Daten der Lohnsteuerkartenaufkleber direkt aus der Personalsoftware LOGA an die mit dem System verbundenen Finanzämter. In der Endstufe des Elster-Verfahrens sollen alle Prozesse der Datenübermittlung zwischen Finanzverwaltung, Arbeitgebern und Arbeitnehmern vollständig digitalisiert sein.
P&I ist zudem aktiv an der Entwicklung des JobCard-Verfahrens beteiligt, das bis spätestens Anfang des Jahres 2006 eingeführt werden soll. Dies sieht die Planung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vor, das bei dem Verfahren federführend ist. Mit dem JobCard-Verfahren können die Arbeitgeber Daten für unterschiedlichste Arbeits- und Verdienstbescheinigungen elektronisch an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Aus dieser zentralen Datenbank können beispielsweise Behörden oder Rentenversicherungsträger mit einem gesicherten Zugriff die jeweils erforderlichen Leistungsdaten abrufen und dann elektronisch übernehmen. Der Ausdruck und Versand von Papierbescheinigungen entfällt damit. Nach Abschluss der ersten Projektstufe, in der die Übermittlung der Arbeitsbescheinigungen erprobt wurde, nimmt P&I nun an der zweiten Stufe des Modellprojekts teil. Hierbei wird das Verfahren auf zusätzliche Verdienstbescheinigungen ausgeweitet. Das JobCard-Verfahren ist auch auf andere Anwendungen - etwa zur digitalen Übermittlung von Finanzdaten - erweiterbar.
Ab 2006 wird es außerdem für alle Arbeitgeber Pflicht, DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise der Sozialversicherung elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. P&I stellt den Anwendern hierzu das in der Praxis erprobte LOGA-Modul IKS zur Verfügung, mit dem die Daten problemlos per E-Mail-Verfahren an die Krankenkassen geschickt werden.
"Die digitalen Meldeverfahren senken den administrativen Aufwand für die Personalabteilungen enorm und reduzieren Fehlerquellen, die beispielsweise beim manuellen Versand von Papierlisten auftreten können. Wir empfehlen den Anwendern daher unbedingt, frühzeitig auf die neuen Verfahren umzusteigen. Die Personalabteilungen sollten genügend Zeit für die Umstellung und die Information ihrer Mitarbeiter einplanen und nicht erst handeln, wenn die Zeit drängt", erklärt Vasilios Triadis, Vorstandsvorsitzender von P&I.