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Honorar-Anlageberatungsgesetz steht kurz vor Inkrafttreten - Erst der Anfang für weitere Maßnahmen?

Das Honorar-Anlageberatungsgesetz tritt am 01.08.2014 in Kraft und regelt erstmalig die Ausübung der Honorar-Anlageberatung / Aber auch für Nicht-Honorarberater ist eine Aus-einandersetzung angesichts der neuen Informationspflichten zwingend

(PresseBox) (Oestrich-Winkel, )
Am 1. August 2014 treten die Regelungen des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung in Finanzinstrumenten in Kraft und regeln damit erstmalig das bislang keiner besonderen Regulierung unterliegende Geschäftsfeld der Honorar-Anlageberatung und der Honorar-Finanzanlagenberatung. Wer jedoch denkt, dass sich hiermit nur aktuelle und angehende Honorarberater beschäftigen, hat weit gefehlt. Vielmehr betreffen die im Rahmen des Honorar-Anlageberatungsgesetzes neu im Wertpapierhandelsgesetz eingeführten besonderen Verhaltens-pflichten, wie z. B. die Pflicht zur Kundeninformation (§ 31 Abs. 4b WpHG), unmittelbar auch auf Provisionsbasis tätige Berater und werden kundenseitig für eine weitere Sensibilisierung in Bezug auf Beratungs- und Vertriebskosten führen.

Für hinreichenden, weiteren Handlungsbedarf sorgt dabei auch der am 22. Mai 2014 vom Bundesfinanz- und Justizminister gemeinsam vorgestellte Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt, der eine weitere Stärkung und Ausdehnung der Honorarberatung vorsieht. "Unternehmen und Berater müssen sich jetzt mit den Chancen, aber auch Anforderungen der Honorar-Anlageberatung auseinandersetzen, denn weitere Änderungen zeichnen sich schon heute ab", sagt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Executive Director des PFI Private Finance Institute der EBS Business School.

Hierin und in allen weiteren rechtlichen, regulatorischen, steuerlichen und produktbezogenen Spezifika honorarbasierter Beratungs- und Geschäftsmodelle qualifiziert das Kompaktstudium Honorarberatung der EBS Executive Education. Dieses auf Universitätsniveau deutschlandweit erste und einzige Qualifizierungsprogramm startet am 22. September 2014 in den mittlerweile 7. Jahrgang. Das berufsbegleitende Studium umfasst insgesamt 5 Präsenzschulungstage vom 22. bis 26. September 2014 und eine Abschlussklausur. Erfolgreiche Absolventen erhalten ein EBS-Zertifikat als Honorarberater (EBS). Das mit Top-Referenten aus Wissenschaft und Praxis aufwartende Studium vermittelt praxisnahes und tagesaktuelles Fachwissen und ermöglicht damit nicht nur bestehenden und angehenden Honorarberatern, sondern auch anderweitig an der Thematik interessierten Finanzdienstleistern und Bankern tiefe Einblicke in das Beratungs- und Geschäftsmodell der Honorarberatung.

Weitere Informationen: http://www.ebs-finanzakademie.de/honorarberatung/

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