Grundlage der neuen Ausweisung der Umsatzsteuer auf Flugentgelte in Part.One 5.30 ist die Unterteilung der Flugleistungen in die Produktarten Flug International, Flug Europäisch und Flug Inland. Diese Produktarten werden in Part.One so erweitert, dass die Umsatzsteuersätze und ein prozentualer Anteil wie fünf, 25 oder 100 Prozent der Besteuerung angegeben werden können. Zudem gibt es unterschiedliche Buchhaltungskonten für diese Preiselemente.
Diese Einstellungen werden dann bei der Buchung der Rechnung herangezogen, so dass auch die Buchhaltung die Information erhält. Dabei können unterschiedliche Konten angesprochen werden und der steuerpflichtige Anteil wird separat verbucht. Auf den Rechnungen wird dieses ebenfalls getrennt ausgewiesen. Auf der Benutzungsoberfläche werden diese Angaben bei den einzelnen Preiselementen der Leistung ersichtlich sein.
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