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Compliance oder: Wo stecken Ihre persönlichen Risiken?

Compliance „Schlagwort des Jahres“

(PresseBox) (Hockenheim, )
Zweifelsohne, wenn es ein „Schlagwort des Jahres“ gäbe, der Begriff „Compliance“ hätte gute Chancen, hier erste Wahl zu sein.

Dahinter steht allerdings ein Vorgang mit sehr tiefgreifenden Auswirkungen. Vordergründig geht es in allen Fällen einer Compliance Regelung um die Aspekte Risikobewertung, Transparenz und persönliche Haftung. Allerdings weisen bereits diese drei Gesichtspunkte darauf hin, dass wir noch mit einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften in allen Industrieberiechen und Unternehmensarten und –größen zu rechnen haben.

Der Gesetzgeber sieht hier steigenden Bedarf, Kunden und Verbraucher einerseits, staatliche und öffentliche Institutionen andererseits besser zu informieren oder gegebenenfalls zu schützen, indem auf persönliche Konsequenzen hingewiesen wird.

In den Gesetzen und Vorschriften wie z.B. MiFID, Solvency II und andere stehen in der Regel Fristen, bis wann die betroffenen Unternehmen „compliant“ sein sollen. Damit stehen diese unter einem deutlichen Druck. Zwar konnten die Unternehmen oder die sie vertretenden Interessenverbände diesen durch Fristverlängerung noch abmildern, dennoch macht sich der Trend breit, dass die Gesetzgeber immer stärker gewillt sind, sich den Argumenten ihrer betroffenen Klientel zu entziehen und diese Termine zur Compliance als unverrückbar darstellen.

Grundsätzlich gilt: kein Unternehmen wird sich – wie oft bei Umwelt- oder Datenschutz-Thematiken- durch Zahlung von Bußgeldern den Vorschriften entziehen können, dafür sorgt schon die persönliche Haftung. Andererseits geben die Gesetzgeber allerdings nur Rahmenbedingungen vor. Was allgemein vermisst wird, sind Aussagen, welche Maßnahmen und welche Ausprägungen in welcher Intensität eigentlich ein Unternehmen und dessen Abläufe der Reife für Compliance genügen.

Abgesehen von der eher juristischen Seite dieser Fragestellung bleibt zu fragen, welche Unternehmensabläufe und zu welchen Zeitpunkten dieser Abläufe treffen welche Gesetze und Vorschriften?

Pallas Athena hat dies zum Anlass genommen, einen Workflow zur Einführung einer Vorschrift zu bilden.

Vorteile einer solchen Lösung

Die Vorteile einer solchen Lösung sind, in einem Workflow unterstütztem Ablauf alle relevanten Schritte zu tun, um eine Compliance zu erreichen.

Im Wesentlichen sind dies:

- Beschlussfassung der Unternehmensführung
- Einsetzten des Projektteams
- Kick Off
- Umsetzten der relevanten Paragraphen der Vorschrift in die Unternehmensprozesse
- Prüfung aller Maßnahmen
- Abschlussbericht

Pallas Athena GmbH

Pallas Athena hat in den letzen Jahren den Wandel zu einem internationalen Unternehmen vollzogen. Seine Kernkompetenz ist die Entwicklung einer unternehmensweiten Standardsoftware für die Gewinnung von Informationen über und die Steuerung von Informationsprozessen. Diese ist mit sämtlichen Funktionen zur Modellierung, Analyse, Simulation, Gestaltung, Ablauf und Controlling von Unternehmensprozessen in der BPM Suite by Pallas Athena abgedeckt.Unsere Standardsoftware wird derzeit in über 1600 Unternehmen weltweit eingesetzt. Sie kann für alle Branchen und für alle Prozesse in Unternehmen eingesetzt werden. Sie unterstützt unsere Kunden über den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmensprozesses.Pallas Athena beschäftigt heute weltweit ca 130 Mitarbeiter. Ein wesentliches Kennzeichen der Unternehmenspilosophie ist dabei, daß das Unternehmen seit jeher, also seit 15 Jahren, eigenfinanziert ist. Sämtliche Anteilseigner am Unternehmen engagieren sich auch für ihr Unternehmen. Pallas Athena hat diverse nationale und internationale Preise für sich entscheiden können.Zu den Kunden zählen Unternehmen jeglicher Größenordnung und Branche. Repräsentativ seien hier genannt: Vodaphone, Deutsche BKK, Gemeende Delft, ING Bank, ABN Amro, Signal Iduna, UWV, Gjus und viele andere.

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