Die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wittstock, dem Landkreis, den Ämtern und dem Investor hob Martin Zembsch noch einmal hervor: "Vom Aufstellungsbeschluss am 16. Dezember 2010 bis zur Baugenehmigung am 12. Mai 2011 ist nicht einmal ein halbes Jahr vergangen. Ich habe noch nie erlebt, dass dies so schnell geschieht." Die Anlage ist 133 Hektar groß und liefert seit Ende 2011 jährlich über 71.000 MWh umweltfreundlichen Strom, mit dem knapp 19.000 Vier-Personen Haushalte in Wittstock und Umgebung dezentral versorgt werden können. Im Vorfeld des Baus hatte die Firma BELECTRIC aufwendige Kampfmittel- und Altlastenräumungen durchgeführt und hierfür einen einstelligen Millionenbetrag aufgewendet. Jörg Gehrmann zu Folge, hat sich nicht allein deshalb das Vertrauen in die Firma BELECTRIC ausgezahlt. Ohne den Bau des Projekts hätte diese Kosten die Allgemeinheit tragen müssen. Ein Punkt, den Martin Zembsch zum Anlass nahm um nochmals ein politisches Statement für die Systemrelevanz der Freifläche in Richtung Berlin zu senden: "Es ist klar, dass die Vergütung runter muss, um die Marktintegration voranzutreiben. Jedoch ist es unverständlich, warum gerade der Ausbau von netzstabilisierenden Freiflächen-Solarkraftwerken durch einen 10 Megawatt Deckel beschränkt werden soll. Es trifft hier das kostengünstigste Segment, das bisher am meisten zur Begrenzung der EEG Umlage beigetragen hat. Freiflächen-Solarkraftwerke sind in der Lage durch moderne Wechselrichtertechnologie Blindleistung zur Verfügung zu stellen und Spannungsschwankungen im Netz auszugleichen. Hierdurch lässt sich die Kapazität der vorhandenen Netze deutlich steigern, was erhebliche Einsparungen beim prognostizierten Netzausbau, der zur Integration der Erneuerbaren Energien in das Netz nötig ist, zur Folge hat. Dies würde zu einer deutlichen Verbraucherkostenentlastung, wenn sie politisch gewollt wäre, führen. Zusätzlich werden vernünftige und verfassungskonforme Übergangsfristen, für die Projekte die sich in der Entwicklung oder im Bau befinden, benötigt. Am Beispiel des Projekts Alt Daber ist deutlich erkennbar, dass selbst bei einem optimierten Verlauf des Bauleitverfahrens die bisher angedachten Fristen nicht akzeptabel sind. Verfassungskonform ist es nur, wenn wir auch technisch dazu in der Lage sind, die Projekte umzusetzen. Die vorgeschlagene Übergangsfrist kollidiert mit den Regelungen des Baurechts, so dass diese mindestens bis zum 31.12.2012 verlängert werden muss."
Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, die für diesen Termin aus Berlin angereist war, freute sich ein weiteres Solarkraftwerk in Brandenburg einweihen zu dürfen und wies auf die Vorreiterrolle des Bundeslandes hin, in dem in den letzten Jahren sehr viel im Bereich der erneuerbaren Energien bewegt worden ist. Sie war sich sicher, dass weitere Kraftwerke, insbesondere solche mit moderner Wechselrichter- und Speichertechnik, trotz der sinkenden Fördermittel folgen werden.