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Schärfere Gesetzgebung - Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Heizungsmodernisierung

(PresseBox) (Möglingen, )
Im Neubau schreibt das Bundesgesetz bereits jetzt vor, dass 20% des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Ab 1. Januar 2010 gibt es jetzt in Baden-Württemberg durch das EWärmeGesetz eine Verpflichtung, dass bei der Heizungserneuerung mindestens 10% erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Weitere Bundesländer erarbeiten aktuell ähnliche Vorschriften. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn eine solarthermische Anlage mit einer Größe von 0,04m² Kollektorfläche pro m² Wohnfläche genutzt wird. Konkret bedeutet das 4 m² Solarkollektorfläche bei 100 m² Wohnfläche. Mit Solar lassen sich 60% des Energiebedarfs für die Brauchwasserbereitung sparen.

In einem übersichtlichen Blatt hat OERTLI zusammengestellt welche Gesetze und Verordnungen Hauseigentümer und Bauherren jetzt beachten müssen.

Fördermittel nutzen

Die Bundesregierung fordert nicht nur, sie fördert und greift Bauherren, die in Energiesparen investieren möchten, etwa mit zinsgünstigen Darlehn der KfW Bank unter die Arme. Wer etwa seine alte Heizung modernisieren lässt, kann laut der Brennwert-Experten von Oertli unter bestimmten Bedingungen mit dem KfW-Programm 430 einen Zuschuss für die Heizungsmodernisierung von 5 Prozent bzw. maximal zweitausendfünfhundert Euro der Kosten erhalten. Bei dem neuen Programm Energieeffizient Sanieren KfW Programm 431 gibt es 25% Zuschuss für die Optimierung der Wärmeverteilung. Das Programm kann mit den Solarförderungen der Bafa kombiniert werden. Die Brennwertexperten von Oertli beraten im Detail, auch wann ein Antrag vor Beginn der Maßnahme und wann erst später gestellt werden kann.

Zuschüsse aus mehren Töpfen

Auch kleine Maßnahmen, wie etwa der Austausch einer alten Heizungspumpe gegen eine moderne Hocheffizienzpumpe, können förderwürdig sein. KfW-Förderanträge sowie Ausfüllanleitung stehen auf der Homepage (www.oertli.de) zum Herunterladen bereit. Wer sich für die Brennwerttechnik entscheidet und gleichzeitig eine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung einbaut, kann auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Zuschuss von 410.- Euro für die Solaranlage erhalten. Durch die Kombination von energetischen Maßnahmen bei Heizungserneuerung, Heizungsunterstützung durch Solarenergie und Einbindung einer effektiven Heizungspumpe kann der gesamte Förderbetrag auf 1355.- Euro steigen. Auch Pellet-Öfen die in das Zentralheizungssystem eingebunden werden können, werden mit 1000.- € bezuschusst. Für Bauherren, die ein neues Haus errichten, ist die Wärmepumpenförderung besonders interessant. Auch hier gibt es interessante Zuschüsse, wenn sehr gute Leistungszahlen nachgewiesen werden können.
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