Bei Wohnungen mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden, ist der bedarfsorientierte Ausweis vorgeschrieben.
Bei größeren, jüngeren und energetisch sanierten Gebäuden und für Hausbesitzer die sich vor dem 1. Januar 2008 einen Energieausweis ausstellen ließen, besteht die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientiertem Energieausweis. Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten Jahren hatten. In diese Werte fließen somit ganz wesentlich das Verhalten der Bewohner ein.
Der bedarfsorientierte Ausweis betrachtet allein die vorhandene Bau- und Heiztechnik. Aus der Qualität und Effizienz der Heizungsanlage und dem Wärmeschutz wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes ermittelt – unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Energieausweise sind 10 Jahre gültig.
Beide Ausweisvarianten werden Hinweise auf Modernisierungs-
maßnahmen enthalten, mit denen der energetische Zustand der Immobilie verbessert werden kann.
Neben der „kalt“ Miete eines Objektes werden in Zukunft die Nebenkosten bei der Neuvermietung eine wesentliche Rolle spielen und die Nachfrage nach modernisierten Objekten insbesondere solchen mit energieoptimierter Kombination von Brennwertheizung und Solar, wird in Zukunft wesentlich steigen.