Mit der Novelle zum Urheberrecht geht der Streit um die Herausgabe der Nutzerdaten seitens der Internet-Provider weiter. In der letzten Woche unterbreitete der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) einen neuen Vorschlag zum Umgang mit den Kundendaten der Internet-Provider. Im BITKOM sind sämtliche Internet-Provider Deutschlands vertreten.
Dabei schlägt der Verband BITKOM vor, bei Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung Klage gegen eine IP-Adresse zu erheben. Gleichzeitig wird der Internet-Provider durch eine richterliche Anordnung aufgefordert, die entsprechenden Daten der Tauschbörsen-Nutzer zu speichern und nicht entsprechend dem Datenschutz zu löschen. Wenn ein Richter entscheidet, dass eine "IP-Adresse" Urheberrechte verletzt hat, muss der Internet-Provider die jeweiligen persönlichen Daten an den Rechteinhaber herausgeben. Somit wird über die IP-Adresse eine Strafverfolgung möglich.
"Wir wissen, dass in Tauschbörsen ständig Urheberrechtsverletzungen vorkommen. Trotzdem sind wir davon überzeugt, dass die Peer-to-Peer-Technologie nicht pauschal kriminalisiert werden darf. Die Nutzer einer solchen Technologie haben ein Recht auf Anonymität und Datenschutz", meint René Holzer, Geschäftsführer von Nutzwerk und Erfinder des Echtzeit-Datenfilters SaferSurf. "Niemand käme auf die Idee, die persönlichen Daten eines Brotmesserkäufers zu erfassen und zu speichern, nur weil man mit einem Brotmesser auch einen Mord begehen kann. Die Internet-Provider versuchen jetzt mit einem Trick, das Datenschutzgesetz zu umgehen. Eine Speicherung von Nutzungsdaten ist in Deutschland unzulässig. Trotzdem wird es getan und der Datenschutz wird immer weiter verwässert", so Holzer weiter.
Seit Anfang diesen Jahres bietet Nutzwerk eine Anonymisierungslösung, die den Vorschlag des BITKOM ad absurdum führt. Mit SaferSurf wird der Datenschutz in Tauschbörsen wiederhergestellt. Hunderte von Proxy-Servern, die weltweit angeordnet sind, garantieren, dass ein Ausspionieren unmöglich wird. Bei jeder neuen Verbindung zum Herunterladen von Dateien wird ein anderer Proxy-Server verwendet. Ein möglicher "Mitlauscher", der die IP-Adresse auf Verdacht speichern will, erhält nur IP-Adressen von Proxy-Servern, die keiner konkreten Person zugeordnet werden können.
Zum Abschluss der Entwicklung hat Nutzwerk jetzt seine Lösung SaferSurf einem Datenschutzexperten vorgestellt und eine ausführliche technische Beschreibung veröffentlicht. "Einen Schwerpunkt in dieser Beschreibung nehmen die rechtlichen Kommentare von Herrn Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest ein. Uns war es wichtig, unseren Nutzern eine vollständige und rechtskonforme Art der Anonymität zu liefern", beschreibt René Holzer die Ziele von SaferSurf im Bereich Anonymität.
Hansen-Oest arbeitet als selbständiger Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Flensburg und ist Datenschutzexperte. Er ist beim Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein als Gutachter akkreditiert. Gemeinsam mit dem Dipl.-Inf. Andreas Bethke hat er sich darauf spezialisiert, die verschiedensten Unternehmen und deren Produkte zum Datenschutz-Gütesiegel des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein zu führen.
Bei der Begutachtung von SaferSurf wurde nicht nur der rechtliche Rahmen zum Betrieb eines Proxy-Dienstes untersucht. In der Ausarbeitung wurden auch theoretische Szenarien berücksichtigt, wie zum Beispiel das Abhören des Datenverkehrs durch Geheimdienste. "Wir haben mit SaferSurf dafür gesorgt, dass niemand weiß, nicht einmal wir als Betreiber des Proxy-Dienstes, was der Nutzer aktuell in der Tauschbörse macht", so Holzer zum Abschluss.
Technische und rechtliche Beschreibung zum anonymen Filesharing mit SaferSurf.com:
http://www.safersurf.com/...
http://www.safersurf.com/...