Was ist die W-IDNr. und wie ist sie aufgebaut? Die W-IDNr. besteht aus:
- den Buchstaben „DE“,
- gefolgt von 9 Ziffern,
- und einem mit Bindestrich getrennten 5-stelligen Unterscheidungsmerkmal (z.B. DE123456789-00001).
Was sind die Übergangsregelungen zur W-IDNr.? Für Unternehmen, die derzeit noch keine W-IDNr. besitzen, gilt eine Übergangsregelung:
- Bis zum Ende 2024 entstehen keine steuerlichen Nachteile, wenn die W-IDNr. noch nicht vorliegt.
- Die Angabe der W-IDNr. wird bis zum 31. Dezember 2026 nicht verpflichtend sein. Bis dahin kann weiterhin die Steuernummer verwendet werden, ohne dass Nachteile entstehen.
Die Sage 100 Version 9.0.8 unterstützt die Implementierung der W-IDNr. durch ein neues Feld in den Mandanteneinstellungen:
- Hier wird die W-IDNr. für Unternehmen und deren Betriebsstätten hinterlegt.
- Der Wert vor dem Bindestrich muss der USt-Identifikationsnummer entsprechen, während das Unterscheidungsmerkmal nach aktuellem Stand auf 00001 gesetzt werden sollte. Zukünftig kann dieser Wert für zusätzliche Betriebsstätten flexibel angepasst werden.
Die Einführung der W-IDNr. stellt Unternehmen vor neue Anforderungen. Dank der Unterstützung in der Sage 100 Version 9.0.8 wird die Verwaltung und korrekte Implementierung der W-IDNr. jedoch deutlich vereinfacht, sodass Unternehmen sich rechtzeitig und zuverlässig auf die neuen Regelungen einstellen können.