Ist das wirklich so?
Natürlich kennt man das Kürzel IAS (International Accounting Standards), Man weiß, dass inzwischen genauer von International Financial Reporting Standards (IFRS) zu sprechen ist. Richtig ist auch, dass vom nächsten Jahr an nur EU-Unternehmen die am Kapitalmarkt notiert sind, einen Jahresabschluss nach IAS/IFRS vorlegen müssen. Doch der Gesetzgeber will jetzt schon auch anderen Unternehmen erlauben, nach diesen Regeln ihren veröffentlichbaren Abschluss zu erstellen. Denn führende Bilanzexperten gehen davon aus, dass der HGB-Abschluss ein auslaufendes Modell ist und bis ca. 2012 völlig von IAS/IFRS abgelöst wird. Ab 2010 wäre demnach also diese Bilanzmethode sowieso für alle bindend. Wenn man die notwendigen Vorbereitungen für eine Umstellung betrachtet, bleibt nicht mehr allzu viel Zeit, sich für des IAS/IFRS zu wappnen.
Jetzt schon wechseln - was ist zu bedenken?
Die Umstellung von HGB auf IFRS ist nicht nur eine buchhalterische Veränderung. Es geht vielmehr um die Einführung und Akzeptanz einer anderen Philosophie: Die IFRS sind durch den Grundsatz "Substance over form" geprägt. Ein Wechsel muss daher genauestens geplant und durchgeführt werden.
Die Aufstellung eines IFRS-Abschlusses ist kein Selbstzweck. Sie muss mit der Politik und den Zielen des Unternehmens übereinstimmen und so zum Erfolg beitragen. Zuerst gilt es daher festzulegen, was der Abschluss leisten kann und soll. Diese Entscheidungen enden in einer Rechnungslegungsstrategie, die Bestandteil der übergeordneten Unternehmensstrategie ist. Eine Analyse des Ist-Zustandes, der geplante Umstellungszeitpunkt sowie die Ebene der Projektdurchführung (zentral/dezentral) gehören zur Strategie. Bei der Umstellungsplanung sind besonders zeitlicher Ablauf, Planung der internen und externen Personalressourcen sowie die IT-Strukturen zu berücksichtigen. Es gilt bei der Umsetzung des Projektes Bilanzierungsrichtlinien auszuarbeiten, Mitarbeiter zu schulen, die Abfragen in evtl. verbundenen Unternehmen zu bearbeiten sowie die Abläufe im Rechnungswesen neu zu gestalten.
Deshalb sollte eine Umstellung nur erfolgen, wenn Unternehmens- und Bilanzstrategie in die gleiche Richtung tendieren. Die Dimension der Umstellung darf auch nicht unterschätzt werden. Sowohl Planung, als auch die Realisierung brauchen Zeit und Know-how.
Wo liegen eventuell Probleme?
Für die Ausschüttung und die steuerliche Betrachtung ist derzeit ein HGB Einzelabschluss zwingend notwendig. Die IFRS-Richtlinien sind strenger als die des HGB. Rein national handelnde Unternehmen müssen bedenken, dass nach IFRS umfassende Informationen offen zu legen sind. Dazu gehört unter Umständen auch die Aufdeckung stiller Reserven.
Das Regelwerk IAS/IFRS wird noch überarbeitet., ständig ergänzt. Die Bilanzierung bringt also eine regelmäßige Aktualisierung mit sich.
Wie diese neuen Standards durchgesetzt werden sollen, ist bislang nicht abschließend geklärt. In den USA hinterfragt die Securities and Exchange Commission (SEC) die Abschlüsse. Denn die jüngere Börsengeschichte lehrt, das immer wieder mal Manipulation vorkommen. Dieser "Enforcement Mechanism" ist öffentlich und entfaltet daher Druck, jegliche Manipulationen zu vermeiden. Bei Unstimmigkeiten müssen die Abschlüsse geändert werden.
Lösungsmöglichkeiten
Minimallösung im (Konzern)-Abschluss: Beschränkung auf eine Überleitungsrechnung von HGB nach IFRS (Differenzenrechnung)
Vorteilhaft ist dabei, dass die Unternehmensrechnung grundsätzlich in unveränderter Form bestehen bleibt. Auch ist die Überleitung auf den IFRS-Abschluss durch Abgrenzungsbuchungen am Periodenende wenig aufwändig, sofern unterjährig die IFRS-relevanten Merkmale der einzelnen Geschäftsvorfälle erfasst wurden.
Schwierigkeiten können sich bei der Umsetzung von Steuerungsimpulsen aus dem IFRS-Abschluss (Bilanzpolitik, Performance Measurement) einstellen. Nachteilig wirkt sich die langsame Diffusion des notwendigen Know-how in die operativen Einheiten aus. Und widersprüchliche Aussagen aus HGB- und IFRS-Kennzahlen könnten zu interner Verwirrung führen.
Alternative zur Minimallösung im (Konzern)-Abschluss: Parallele (Konzern-) Rechnungslegung nach HGB und IAS/IFRS
Die schrittweise Einführung erleichtert das Lernen im Umgang mit den neuen Standards insbesondere in operativen Einheiten. Auch die DV-technische Umsetzung mit Standardsoftware ist in der Regel unproblematisch. Der verfügbare vollständige HGB-Abschluss ist auch von Vorteil bei Umstellungsschwierigkeiten in den ersten Jahren.
Die zweigleisige Durchführung der Konzernrechnungslegung führt allerdings zu erhöhtem Revisionsbedarf und steigenden Prüfungskosten. Widersprüchliche Aussagen der Abschlüsse nach HGB und IFRS könnten zu Verwirrung bei den Abschlussadressaten führen.
Maximallösung: Vollständige Umstellung der (Konzern-)Rechnungslegung auf IAS/IFRS
Von Vorteil sind die eindeutigen Aussagen und Steuerungsimpulse aus dem (Konzern-)Abschluss. Der Zwang zur Auseinandersetzung mit neuen Standards führt bei den Mitarbeitern zu schnelleren Lerneffekten, sofern ausreichend Schulungsmaßnahmen angeboten werden.
Sofern der Einzelabschluss weiterhin nach HGB aufgestellt werden soll bzw. muss, ist die auf Dauer aufwändige unterjährige Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle nachteilig. Mangelndes Know-how im Umgang mit der Rechnungslegung nach IFRS kann zu Fehlern in der Sachverhaltsgestaltung und zu erhöhten Revisions- und Prüfungskosten führen.
Derzeit liegt ein Diskussionspapier des International Accounting Standards Board vor, das sich mit einem IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen befasst. Damit zeichnet sich der Trend zur Internationalisierung auch für diesen Bereich deutlich ab. Es ist also an der Zeit, das notwendige Know-how bereits jetzt in den Unternehmungen zu schaffen, um für die Umstellung gewappnet zu sein.