Neu daran ist, dass sich der Kunde entscheiden kann, wie viel Geld er beim Inkassoverfahren riskiert und wie weit er gehen will. Bevor er die Forderung übergibt, wählt er das Verfahren mit oder ohne Risiko- und Bonitätsprüfung des Schuldners. Wenn er sich für die Prüfung entscheidet, zahlt er einmalig 29,75 Euro und kann seine Forderung ohne weitere Kosten bis hin zum Gerichtsverfahren in der ersten Instanz durchsetzen. Gewinnt er das Gerichtsverfahren oder wird ein Vergleich geschlossen, zahlt er keinen weiteren Cent. Die Erfahrungen des Inkassopartners zeigen, dass solche Verfahren in der Regel vom Kläger entweder gewonnen werden oder in einem Vergleich enden. (Quelle: Domnowski Inkasso GmbH)
Beansprucht der Kunde die Risiko- und Bonitätsprüfung nicht, wird seine Forderung über Mahnungen, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid eingetrieben. Diese Kosten werden dem Kunden nicht berechnet. Selbst dann nicht, wenn der offene Betrag nicht eingefordert werden kann.
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