Auf der Grundlage der vorläufigen Festlegung der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 zur qualitätsübergreifenden Konvertierung im NCG-Marktgebiet wird NCG mit Wirkung zum 1. April 2011 ein Entgelt in Höhe von zwei Euro/MWh einführen. Das Entgelt ist für einen Zeitraum von 6 Monaten festgelegt und gilt sowohl für die Konvertierung von H- zu L-Gas als auch von L- zu H-Gas. Die zukünftige Entwicklung des Konvertierungsentgeltes ist auch von dem weiteren bei der Bundesnetzagentur anhängigen Hauptsacheverfahren und dessen Ergebnissen abhängig.
Zudem legt NCG die Regelenergieumlage ab dem 1. April 2011 auf 0,12 ct/kWh fest. Diese Festlegung ergibt sich auf Basis der Erkenntnisse und Prognosen aus den zukünftig in der NCG zusammengelegten Marktgebieten.