"Wir wollen Planungssicherheit für unser Aktionärstreffen herstellen und zugleich die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Aktionäre sowie der beteiligten Dienstleister bestmöglich schützen. Deswegen halten wir die virtuelle Hauptversammlung für eine verantwortungsvolle Entscheidung", sagt der Vorstandssprecher Dr. Axel Kaufmann.
Nemetschek kann auch nach der Verlegung die Frist von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres einhalten, innerhalb derer Europäische Aktiengesellschaften (SE) ihre Hauptversammlungen abhalten müssen.
In der Einladung zur jetzt am 19. Juni 2020 geplanten virtuellen Hauptversammlung wird die Nemetschek Group die Aktionärinnen und Aktionäre unter anderem ausführlich über die Modalitäten zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung informieren.