Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 225178

ENTEGA AG Frankfurter Str. 110 64293 Darmstadt, Deutschland http://www.entega.ag
Ansprechpartner:in HEAG Suedhessische Energie AG +49 (6151) 701-1157, -1152, -1153
Logo der Firma ENTEGA AG
ENTEGA AG

Versorgungsnetze in Bürstadt und Seeheim-Jugenheim: Eigentumsfrage wird jetzt vom BGH entschieden

(PresseBox) (Darmstadt, )
Können Versorgungsnetze bei dem Neuabschluss von Konzessionsverträgen verpachtet oder müssen sie verkauft werden? Sind alte konzessionsvertragliche Regelungen, die einen Verkauf erfordern, noch immer gültig oder kann nach dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgegangen werden? Dieses lässt ausdrücklich eine Verpachtung zu. Zur Klärung dieser, für die Energiewirtschaft bedeutsamen, Fragen wurde jetzt, entgegen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Im konkreten Fall geht es um das Erdgasnetz in Bürstadt und das Stromnetz in Seeheim-Jugenheim. Hintergrund war ein Konzessionswechsel im Jahr 2006.

"Dass wir eine Klärung der Fragen vor dem Bundesgerichtshof erwirkt haben, ist für uns ein wichtiger Etappensieg", erklärt Albert Filbert, Vorstandsvorsitzender der HSE. Dies schaffe, so Filbert, gleichermaßen Rechtssicherheit für Kommunen und Versorgungsunternehmen.

Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz sieht bei einem Neuabschluss von Konzessionsverträgen explizit die "Überlassung" der Netze an den zukünftigen Netzbetreiber vor. Daher hat die HSE einen Verkauf der Netze in Seeheim-Jugenheim und Bürstadt abgelehnt und stattdessen den neuen Konzessionären eine Verpachtung angeboten. Dagegen haben diese vor dem Landgericht Darmstadt und dem Oberlandesgericht Frankfurt geklagt. Vor dem Landgericht Darmstadt wurde im April 2007 die Position der HSE bestätigt. Im Januar 2008 entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt teilweise zugunsten der neuen Konzessionäre, insbesondere in der Frage der Eigentumsübergabe. Das OLG hatte damals keine Revision zugelassen. Diese Entscheidung hat der BGH nun aufgehoben.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.