Internet-Pranger sorgen laut naiin außerdem nur für eine Scheinsicherheit, da nur die bekannten Straftäter erfasst würden, von denen im Übrigen lediglich eine Minderheit rückfällig werde. "Familien, die in Orten leben, in denen laut Pranger keine Sexualstraftäter wohnhaft sind, werden so in falsche Sicherheit gewogen. Da die Dunkelziffer bei Sexualstraftaten jedoch sehr hoch ist, können Internet-Pranger somit keinen Mehrwert in punkto Sicherheit schaffen, sondern nur Verunsicherung stiften", so Grabowski. naiin verweist außerdem darauf, dass auch Internet-Pranger eine Form der Bestrafung darstellen und meldet verfassungsrechtliche Bedenken an.
"Darüber hinaus sind Internet-Pranger nicht dazu geeignet, die handwerklichen Fehler der Politik auszubessern. Fälle wie der in Dortmund können vermieden werden, wenn der Gesetzgeber Gesetze erlassen würde, die einer höchstrichterlichen Überprüfung auch standhalten", drängt der naiin-Vorsitzende auf eine schnelle Neuregelung der Sicherungsverwahrung.
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