Die Vorratsdatenspeicherung führt zur Entstehung von Datenhalden, die laut naiin gegen Zugriffe durch Unbefugte gleich welcher Art und somit gegen Missbrauch nicht ausreichend genug geschützt werden können. Sie umfassen Bewegungs- und Nutzungsdaten aus Internet, Telekommunikation sowie Mobilfunk und lassen in Verbindung mit weiteren Daten konkrete Rückschlüsse unter anderem auf Kommunikationsinhalte, soziales Umfeld, Gewohnheiten und Lebensumstände zu. "Wer die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert, positioniert sich - nicht zuletzt - auch gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit und gegen einen wirksamen Datenschutz im Internet-Zeitalter", erklärt Grabowski.
Der naiin-Vorsitzende zeigt sich erstaunt darüber, welches Bild der vermeintlichen Machtlosigkeit der Öffentlichkeit im Rahmen der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung vermittelt werden soll: "Es wird von Schutzlücken gesprochen, die geschlossen werden müssten. Dabei wird nicht erwähnt, dass der Gesetzgeber in den letzten 15 Jahren zahlreiche Überwachungs- und Ermittlungsinstrumente geschaffen hat. E-Mails von Verdächtigen dürfen mitgelesen, Telefonate abgehört, Handy-Ortungen durchgeführt, in Rechnern eingedrungen und alle ohnehin vorhandenen Nutzer-Daten von den verschiedensten Internet-Anbietern eingeholt werden - um nur einige Instrumente zu nennen", so Grabowski.
Weitere Informationen unter www.naiin.org