Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 377387

naiin - no abuse in internet e.V. Michaelkirchstraße 13 10179 Berlin, Deutschland http://www.naiin.org
Ansprechpartner:in Nico Röhner 030 / 2009 51 330
Logo der Firma naiin - no abuse in internet e.V.
naiin - no abuse in internet e.V.

Notebooks, Smartphones & Co.: Immer mehr Verbraucher für RFID als Diebstahl-Schutz

(PresseBox) (Berlin, )
Am Londoner Flughafen Heathrow gingen 2009 wöchentlich bis zu 900 Notebooks verloren. Auch Mobiltelefone oder Digitalkameras werden oft vermisst – sei es, weil sie im Trubel an Bahnhof, Flughafen oder Supermarktkasse verloren gehen oder weil sie dreist gestohlen werden. Insbesondere, wenn auf den mobilen Geräten sensible Geschäftsdaten gespeichert sind, kann ein Verlust der Informationen an unbefugte Dritte im schlimmsten Fall langfristig einen immensen, irreparablen Imageschaden nach sich ziehen. Daher räumen kleine und mittelständische Unternehmen dem Thema Datensicherheit eine zunehmend hohe Priorität ein, wie die "2010 Global SMB Information Protection Survey" des IT-Sicherheitsunternehmens Symantec jüngst ergab.

Eine aktuelle Studie der ConMoto Consulting Group zeigt jetzt darüber hinaus, dass auch eine Mehrzahl der befragten Verbraucher bereit ist, für Produkte, die mit RFID-Technologie ausgestattet sind, einen höheren Geldbetrag zu bezahlen. "In Produkte eingebaute RFID-Chips können zuverlässig über deren Herkunft sowie den rechtmäßigen Besitzer informieren und auf diese Weise einen Diebstahl rasch ans Tageslicht bringen", erklärt Rene Zoch, 2. Vorsitzender von "no abuse in internet" (naiin). Die RFID-Technologie stellt nach Angaben der gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation darüber hinaus eine der sichersten Formen der Zugriffskontrolle beispielsweise bei Datenträgern dar.

Die Studie "Endkundennutzen der RFID Technologie" ergab, dass rund 70 Prozent der befragten deutschen Endverbraucher bereit wären, für Produkte, die mit RFID-Technologie ausgestattet sind, bis zu fünf Prozent des Produktkaufwertes mehr zu bezahlen. Das Ergebnis der Studie überrascht insbesondere Experten aus Handel und Industrie: Mehr als die Hälfte von ihnen hätte nicht damit gerechnet, dass ihre Kundschaft höhere Preise für RFID-gesicherte Produkte befürworten würde.

Vor allem sehr teure Produkte wie Laptops, Mobiltelefone oder Digitalkameras – also hochwertige Gegenstände, die schnell verloren gehen können – sollten, so die Ansicht der befragten Verbraucher, mit RFID-Technologie ausgestattet sein. Rund 83 Prozent gaben an, für die integrierte Diebstahlsicherung in einem Notebook gern mehr Geld zu investieren. Über 70 Prozent sprechen sich auch bei Mobiltelefonen und Digicams dafür aus.

"Die Hersteller von mobilen Endgeräten sind nun gefragt auf diese Sicherheitsbedürfnisse der Anwender zu reagieren und ihre Produkte entsprechend mit RFID auszustatten", folgert Rene Zoch. Doch dabei sei auch die Privatsphäre der Anwender zu berücksichtigen. Der Wunsch der Verbraucher nach mehr Sicherheit durch RFID dürfe nicht dazu führen, dass die Funktechnologie von Herstellern letzten Endes vor allem dazu in mobilen Endgeräten eingesetzt werde, um Bewegungsprofile der Anwender zu gewinnen, so der stellvertretende naiin-Vorsitzende.

Weitere Informationen unter www.naiin.org

naiin - no abuse in internet e.V.

naiin - no abuse in internet (Aussprache: "nein") wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.

Internet: www.naiin.org

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.