Internet-Nutzer hatten die gemeinnützige Einrichtung, die sich neben der Bekämpfung von Internet-Kriminalität auch dem Jugendschutz widmet, über die von ihr betriebene Beschwerdestelle (www.beschwerdestelle.de) auf den konkreten Sachverhalt aufmerksam gemacht. "Es ist vollkommen inakzeptabel, dass derartige Websites Kindern und Jugendlichen nach Eingabe harmloser Suchbegriffe als erstes vorgeschlagen werden", kritisiert Grabowski. Sowohl Titel der Website als auch deren Domain ließen keinen Zweifel an ihrem Inhalt, so dass es Google ohne weiteres zumutbar sei, das prominente Listing der Vergewaltigungs-Sexseite zu verhindern, so der naiin-Vorsitzende.
naiin hat Google Deutschland bereits über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und um Abhilfe sowie Stellungnahme gebeten.