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Internet-Ermittler zweifeln am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung

(PresseBox) (Berlin, )
Während die umstrittene Vorratsdatenspeicherung aufgrund verfassungs- rechtlicher Bedenken noch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geprüft werden muss, werden Zweifel am Nutzen der pauschalen Überwachungsmaßnahme laut. Die Internet-Ermittler der Initiative "no abuse in internet" (naiin), eine von der Wirtschaft getragene Einrichtung zur Bekämpfung von Online-Kriminalität, befürchten, dass die Aufklärung von per Internet verübten Straftaten durch die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten weiter erschwert wird.

"Es ist davon auszugehen, dass sich Täter in dem Wissen, ständig überwacht zu werden, stärker abschirmen werden als bisher. Sprich: Der Grad der Abschottung, der beispielsweise bei Terroristen und Kinderporno-Zirkeln ohnehin schon sehr hoch ist, nimmt weiter zu. Selbst Kleinkriminelle werden fortan wohl vorsichtiger agieren und somit schwerer zu fassen sein", prognostiziert Arthur Wetzel, Präsident von naiin, unter Verweis auf die technischen Umgehungsmöglichkeiten. Laut der Initiative sind nur wenige Klicks erforderlich, um sich der Überwachung zu entziehen.

Darüber hinaus bekräftigte naiin nochmals seine Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. Die Initiative sei zwar der Ansicht, dass auf die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sowie auf den Anstieg der Online-Kriminalität angemessen reagiert werden müsse. Die Aushöhlung von Bürgerrechten und die Installation eines "hierzulande noch nie da gewesenen Überwachungsapparats" habe mit rechtsstaatlicher Kriminalitätsbekämpfung allerdings nicht mehr viel zu tun, hieß es am Montag in Berlin.

"Es haben einschließlich des Bundespräsidenten nahezu alle Kontrollinstanzen des Staates versagt, die die Bürger vor derart willkürlichen Überwachungsbestrebungen schützen sollten. Die rote Linie wurde überschritten", so Wetzel, der nun auf das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter baut. naiin selbst plädiert im Übrigen bereits seit Jahren für die Einführung des so genannten Quick-Freeze-Verfahrens. Bei diesem Verfahren werden anders als bei der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich die Verbindungsdaten von Verdächtigen gespeichert.

Weitere Informationen unter www.naiin.org

naiin - no abuse in internet e.V.

naiin (Aussprache: "nein") wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.

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