Denn das Handy dient lediglich als Speicher- und Abspielgerät für Dateien jugendgefährdenden Inhalts. Die Inhalte selbst werden von den jugendlichen Konsumenten in der Regel aus dem Internet geladen. Zur Produktion eigenen Materials kommt es nur in wenigen Fällen. Darauf wies die Sicherheitsinitiative "no abuse in internet" (naiin) heute in Berlin hin. Die von der deutschen Internet-Wirtschaft gegründete Einrichtung wurde bereits in 41 Fällen von Schulen zu Rate gezogen, die sich mit der Problematik konfrontiert sahen.
"In lediglich zwei der uns bekannten Fälle haben Schüler gewalttätige Übergriffe auf Mitschüler mit ihren mobilen Geräten selbst mitgeschnitten. Ansonsten hatten sich die Jugendlichen die Inhalte - darunter Enthauptungsvideos aus dem Irak und Pornofilme – via Internet auf ihr Handy geladen und anschließend unter ihren Kameraden weiter verbreitet", erklärt naiin-Geschäftsführer Dennis Grabowski.
Er kann die unter anderem vom IT-Branchenverband BITKOM und Verbraucherschützern geübte Kritik nachvollziehen. "Das Verbot von Speichermedien und Endgeräten kann keine Lösung eines solchen Problems sein. Wenn man diesen bayerischen Gedanken des Handy-Verbots konsequent weiter denken würde, müssten theoretisch auch die Internetfähigen Computer aus den Schulen verbannt werden, da erst über diese ein großer Teil der Materialien auf die Handys gelangt. Dies kann nicht im Interesse einer modernen Bildungspolitik sein und verlagert die Problematik lediglich vor die Schulhöfe", meint der Internet-Experte.
naiin fordert neben pädagogischen Maßnahmen in den Bildungseinrichtungen vor allem eine Versachlichung der Debatte und Auseinandersetzung mit dem Ursprung derartiger Darstellungen. Im weltweiten Datennetz gebe es unzählige Websites, die Gewaltdarstellungen und extremste pornografische Inhalte frei anbieten. Auch das deutschsprachige Web stelle hier keine Ausnahme dar, so die Initiative.
"Wir stoßen auch auf deutschen Servern immer wieder auf derartige Dateien", bestätigt Grabowski und verweist darauf, dass die Verbreitung solcher Inhalte nach bundesdeutschem Recht strafbar ist. "Es mangelt schlicht und ergreifend an Strafverfolgungsbehörden, die geltendes Recht auch im Internet durchsetzen können. Solange sich dies nicht ändert, werden sich auch weiterhin Gewaltvideos und ähnliches auf den Handys Minderjähriger finden lassen", so der naiin-Chef.