"Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen. Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde. Im Zeitalter des Internets ist die Verfolgung nicht leichter geworden: Elektronische Bilder, die einen Missbrauch zeigen, lassen sich ohne weiteres kopieren, und viele Täter wähnen sich in der vermeintlichen Anonymität sicher vor Entdeckung und Verfolgung", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der vorliegende Entwurf soll außerdem eine Gesetzeslücke schließen, auf die unter anderem die Sicherheitsinitiative "no abuse in internet" (naiin) in den vergangenen Wochen aufmerksam gemacht hatte. Durch die Änderung des Sexualstrafrechts im Jahr 2004 hatte der Gesetzgeber in laienhafter Manier sexuell aufreizende, geschlechtsbetonte Nacktfotos von Kindern legalisiert. Das so genannte Posing soll nun wieder unter Strafe gestellt werden.
"Derartige Posen-Fotos gelten als 'Einstiegsdroge'. Daher begrüßen wir es, dass die Bundesregierung diese Abbildungen wieder unter Strafe stellen möchte", so naiin-Geschäftsführer Dennis Grabowski. "Der Handel mit Kinderpornografie im Internet boomt. Weit mehr als die Hälfte aller Beschwerden, die bei unserer Beschwerdestelle eingehen, betreffen mittlerweile den dokumentierten sexuellen Missbrauch von Kindern."
Grabowski forderte die Bundesregierung zugleich auf, den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet noch weiter zu forcieren: "Wir sind in Deutschland noch weit von dem entfernt, was als effektive Strafverfolgung bezeichnet werden könnte."