Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 976234

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB Goethestr. 8-10 40237 Düsseldorf, Deutschland http://www.mzs-recht.de
Ansprechpartner:in Frau Barbara Stromberg +49 211 98397414
Logo der Firma mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB
mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB

Anlageskandal Picam/Piccor/Piccox: Weitere Vermögenswerte durch Arrestbefehle gesichert

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Die Schlinge zieht sich weiter zu im gigantischen Anlage-Skandal, der sich um die Picam-Gruppe und ihr Geflecht aus Picam, Piccor und Piccox abzeichnet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Beteiligte wegen bandenmäßigem Anlagebetrugs per Schneeballsystem und hat einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten erwirkt, welcher den mzs Rechtsanwälten aus Düsseldorf vorliegt. Um rund 300 Millionen Euro sollen die Anleger betrogen werden sein. Für die Geschädigten heißt es: Schnell sein und Ansprüche sichern.

Nächste Schritte sind dafür getan: mzs Rechtsanwälte haben mehrere weitere Arrestbefehle gegen die Beteiligten - Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere auch die Piccox Securitisation S.A. in Luxemburg - erwirkt.

Am 08.03.2018 erließ das Landgericht Aachen Arrestbefehle gegen 8 Beteiligte wegen eines Anspruches von Anlegern in Höhe von 650.000,00 EUR.

Mit Arrestbefehl vom 02.03.2018 hat zudem das Landgericht Köln Arrestbefehle gegen mehrere Beteiligte wegen eines Anspruches eines Anlegers in Höhe von 110.500,00 EUR erlassen.

Diese Arrestbefehle ermöglichen den mzs Rechtsanwälten nunmehr Vollstreckungsmaßnahmen in Vermögenswerte auszubringen, die bislang nicht allgemein bekannt sein dürften. Darunter sind zahlreiche Ansprüche aus Geschäftsverbindungen der Beteiligten zu Banken.

Ein Arrestbefehl dient der schnellen Sicherung von Vermögenswerten. Im Arrestbefehl des LG Aachen heißt es: "Es besteht die Besorgnis, dass ohne Verhängung des Arrestes die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert würde. Insoweit sei es schon zu vereinbarungswidrigen Auszahlungen an Dritte gekommen."

Das heißt im Klartext: Für die Anleger, die bisher vergeblich auf Rückzahlung ihres Kapitals warten, ist das ein deutliches Zeichen, dass sie schnell handeln sollten.

Über 40 geschädigte Anleger haben sich inzwischen an die mzs Rechtsanwälte, Fachkanzlei für das Bank-und Kapitalmarktrecht, mit der Bitte um Unterstützung bei der Rückholung ihres Kapitals gewandt. In der Kanzlei arbeitet eine Task-Force, bestehend aus 4 Fachanwälten für das Bank- und Kapitalmarktrecht, nahezu rund um die Uhr an einer schnellen und umfassenden Sicherung aller greifbaren Vermögenswerte. Hierzu werden auch Maßnahmen im Ausland durchgeführt, die mit kooperierenden Anwälten, insbesondere in der Schweiz und Spanien, realisiert werden.

Wir werden fortlaufend über die weiteren Entwicklungen berichten.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.