"UsedSoft hatte uns versichert, dass der Handel mit gebrauchter Software rechtlich zulässig sei. Außerdem hatte sich usedSoft vertraglich verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen", sagt Frank Brunen, Geschäftsführer des usedSoft Kunden ECT. "Ohne diese Zusicherung und die Freistellungserklärung hätten wir uns nie für usedSoft entschieden. Umso enttäuschter sind wir, dass wir nun doch auf einem erheblichen Teil der Kosten und einer Schadensersatzzahlung sitzen bleiben."
ECT hatte bei usedSoft angeblich gebrauchte Lizenzen erworben, die entsprechende Software auf Notebooks installiert und beides an Kunden weitergegeben. Dies hat das Landgericht Frankfurt untersagt und ECT des Weiteren zur Löschung der bereits installierten Software sowie zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In seinem Urteil (Az. 2-06 O 576/09) vom 6. Juli 2011 bestätigte das Landgericht Frankfurt, dass Softwarenutzer immer verpflichtet sind, den rechtmäßigen Erwerb der von ihnen genutzten Softwarelizenzen nachzuweisen. Dafür tragen sie die alleinige Verantwortung. Das Gericht stellte fest, dass ECT nicht in der Lage war, diesen Nachweis zu führen. Es stellte insbesondere fest, dass die vom Kunden vorgelegten angeblichen Lizenzen der Fa. usedSoft den rechtmäßigen Erwerb nicht beweisen konnten.
Microsoft signalisiert Entgegenkommen
Microsoft kündigt an, weiterhin konsequent gegen die Nutzung nicht rechtmäßig lizenzierter Software vorzugehen. "Wir raten jedem, beim Kauf gebrauchter Software besonders aufmerksam zu sein und die Gültigkeit der erworbenen Lizenzen genau zu prüfen. Der Nachweis für die legale Nutzung der installierten Software liegt allein in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers", erklärt Swantje Richters, Justiziarin von Microsoft Deutschland. "Betroffenen Kunden empfehlen wir, sich bei Microsoft zu melden, um eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten."
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.gebrauchte-software.org