Die formelle Einladung mit den konkret zu behandelnden Traktanden und Anträgen, der Begründung der Aktionärsgruppe sowie der Empfehlungen des Verwaltungsrats werden spätestens 20 Tage vor der ausserordentlichen Generalversammlung sowohl per Medienmittielung als auch im Schweizer Handelsamtblatt publiziert. Gleichzeitig wird allen im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären eine persönliche Einladung zugesandt.
Gemäss Statuten der Meyer Burger Technology AG sind an der ausserordentlichen Generalversammlung nur Aktionäre teilnahme- und stimmberechtigt, die 30 Tage vor der Generalversammlung, d.h. am 30. September 2019, im durch die Firma Computershare betriebenen Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Alle Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht im Aktienregister eingetragen sind, können sich daher noch bis spätestens zu diesem Zeitpunkt eintragen lassen. Aktionärinnen und Aktionäre müssen zu diesem Zweck mit ihrer Depotbank Kontakt aufnehmen und den Auftrag zur Eintragung ihrer Aktien in das Meyer Burger Aktienregister erteilen. Ausserdem steht bei Fragen zum Aktienregister oder zur Eintragung die Firma Computershare über folgenden Kontakt zur Verfügung: Share.Register@computershare.ch