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Meyer Burger Technology AG

Kapitalerhöhung Meyer Burger Technology AG

Verpflichtung eines weiteren Investors zur Festübernahme von Aktien zum Bezugspreis für CHF 10.8 Mio.

(PresseBox) (Gwatt (Thun), )
Meyer Burger Technology AG (SIX Swiss Exchange: MBTN) gab heute bekannt, dass sich ein weiterer Investor, Carmignac Gestion, London, verpflichtet hat, im Rahmen der ordentlichen Kapitalerhöhung unter bestimmten Bedingungen bis zu 30 Mio. Aktien, für welche die Bezugsrechte nicht ausgeübt werden und die nicht anderweitig platziert werden können, für einen Betrag von CHF 10.8 Mio. zum Bezugspreis fest zu übernehmen. Somit hat die Gesellschaft nun solche Zusicherungen mit vier Investoren für einen Gesamtbetrag von CHF 49 Mio. abgeschlossen.

Diese Pressemitteilung kann bestimmte, in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, z.B. Angaben unter Verwendung der Worte "glaubt", "geht davon aus", "erwartet", "prognostiziert", "plant", "können", "könnten", "dürften", "werden" oder vergleichbare Begriffe. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, finanzielle Situation, Entwicklung oder Leistungen des Unternehmens wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannten abweichen. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten sollten die Leser sich nicht auf diese in die Zukunft gerichteten Aussagen verlassen. Die Meyer Burger Technology AG übernimmt keine Verantwortung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder diese an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Diese Pressemitteilung dient Informationszwecken. Das Angebot erfolgt ausschliesslich durch und auf Basis des Emissions- und Kotierungsprospekts, der kostenlos bei der Credit Suisse AG (Email: equity.prospectus@credit-suisse.com) und der UBS AG (Fax: +41 44 239 69 14, Email: swiss-prospectus@ubs.com) erhältlich ist.

Diese Pressemitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika ("USA"), nach Australien, Kanada oder Japan bzw. innerhalb dieser Länder bestimmt und dürfen nicht in diesen Ländern oder mittels Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in diesen Ländern verteilt oder dorthin weitergeleitet werden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA dar. Die Wertpapiere der Meyer Burger Technology AG wurden nicht gemäss den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht in den USA zum Kauf angeboten, verkauft oder geliefert werden.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar noch ist es ein Prospekt im Sinne des deutschen Rechts. Wenn ein Angebot von Wertpapieren gemäss dieser Pressemitteilung gemacht werden sollte, wendet es sich ausschliesslich an qualifizierte Investoren im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziff. 1 des deutschen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG). Sollte ein öffentliches Angebot von Wertpapieren gemäss dieser Mitteilung in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums, welcher die Richtlinien 2003/71/EU (zusammen mit den anwendbaren Umsetzungsvorschriften, die „Prospektrichtlinie“) übernommen hat, gemacht werden, ist es ausschliesslich an qualifizierte Anleger in dem jeweiligen Mitgliedstaat im Sinne der Prospektrichtlinie gerichtet.

Dieses Dokument ist nur an Personen gerichtet, (i) die ausserhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (iii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

This press release may contain specific forward-looking statements, e.g. statements including terms like "believe", assume", "expect", "forecast", "project", "may", "could", "might", "will" or similar expressions. Such forward-looking statements are subject to known and unknown risks, uncertainties and other factors which may result in a substantial divergence between the actual results, financial situation, development or performance of the company and those explicitly or implicitly presumed in these statements. Against the background of these uncertainties, readers should not rely on forward-looking statements. Meyer Burger Technology Ltd assumes no responsibility to update forward-looking statements or to adapt them to future events or developments.

This press release serves informational purposes. The offer is being made solely by means, and on the basis of the prospectus, published by making it available free of charge at Credit Suisse AG (Email: equity.prospectus@credit-suisse.com) and UBS AG (Fax: +41 44 239 69 14, Email: swiss-prospectus@ubs.com)

This press release is not being issued in the United States of America ("United States"), Australia, Canada or Japan and must not be distributed into such countries or via publications with a general circulation in such countries. This press release does not constitute an offer or invitation to purchase any securities in the United States. The securities of Meyer Burger Technology Ltd have not been registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended, ("Securities Act"), and may not be offered, sold or delivered within the United States absent from registration under or an applicable exemption from the registration requirements of the United States securities laws.

This document does neither constitute an offer of securities nor a prospectus in the meaning of the applicable German law. Any offer of securities to the public that may be deemed to be made pursuant to this communication is only addressed to qualified investors within the meaning of Sec. 3 Para. 2 No. 1 German Securities Prospectus Act (Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Any offer of securities to the public that may be deemed to be made pursuant to this communication in any EEA Member State that has implemented Directive 2003/71/EC (together with any applicable implementing measures in any Member State, the "Prospectus Directive") is only addressed to qualified investors in that Member State within the meaning of the Prospectus Directive.

This document is directed only at persons (i) who are outside the United Kingdom or (ii) who have professional experience in matters relating to investments falling within Article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (as amended) (the "Order") or (iii) who fall within Article 49(2)(a) to (d) ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") of the Order (all such persons together being referred to as "Relevant Persons"). Any person who is not a Relevant Person must not act or rely on this communication or any of its contents. Any investment or investment activity to which this communication relates is available only to Relevant Persons and will be engaged in only with Relevant Persons.  

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