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Grenzenlos parken!

Metropolregion Rhein-Neckar und TechnologieRegion Karlsruhe: gegenseitige Anerkennung der regionalen Handwerkerparkausweise

(PresseBox) (Mannheim, )
Für Handwerksbetriebe aus der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) und der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) bringt der kommende Jahreswechsel eine deutliche Arbeitserleichterung mit sich: Ab 1. Januar 2011 erkennen die beiden Regionen ihre jeweiligen regionalen Handwerkerparkausweise gegenseitig an. Damit entfällt für Unternehmen aus der MRN, die im Besitz eines Handwerkerparkausweises sind, das zeit- und kostenintensive Einholen von kommunalen Einzelgenehmigungen auch bei Aufträgen in der Stadt Karlsruhe und den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt. Gleiches gilt für Betriebe aus der TRK, die in den 290 Kommunen der MRN tätig sind. Das Besondere: Die Vergrößerung des Geltungsbereiches geht ohne zusätzliche Kosten einher. Er erstreckt sich nun auf einer Fläche von 7.634 Quadratkilometern von Forbach (Kreis Rastatt) im Süden bis Groß-Rohrheim (Kreis Bergstraße) im Norden sowie von Oberschlettenbach (Kreis Südliche Weinstraße) im Westen bis Ravenstein (Neckar-Odenwald-Kreis) im Osten. In diesem Einzugsgebiet leben rd. 3,3 Mio. Menschen. Nach wie vor können Betriebe für 150 Euro pro Jahr ihre Fahrzeuge für die Dauer des Arbeitseinsatzes in definierten Sonderzonen (z. B. im Halteverbot, an Parkuhren, in verkehrsberuhigten Bereichen, in Anwohnerbereichen) abstellen.

"Verwaltungsgrenzen dürfen im Dreiländereck Baden-Hessen-Pfalz kein Hindernis für den Mittelstand sein", betont Dr. Fritz Brechtel. Der Landrat des Kreises Germersheim, der wie auch der Kreis Südliche Weinstraße sowohl der MRN als auch der TRK angehört, kennt den Alltag der Handwerksbetriebe im Grenzgebiet beider Regionen nur zu gut. "Aufträge aus der Technologieregion Karlsruhe und der Metropolregion Rhein-Neckar gehören für Unternehmen aus der Südpfalz und dem Rhein-Neckar-Kreis zum Tagesgeschäft. Mit der gegenseitigen Anerkennung bauen wir bürokratische Hürden weiter ab und fördern damit regionenübergreifend eine unternehmensfreundliche Verwaltungspraxis", so Brechtel weiter.

Von Bühl bis Bürstadt und Buchen bis Bad Bergzabern

Als Mitglied des Ausschusses für Regionalentwicklung und Regionalmanagement des Verbandes Region Rhein-Neckar sowie als Gesellschafter der TechnologieRegion Karlsruhe hatte Brechtel die Initiative zur gegenseitigen Anerkennung der regionalen Handwerkerparkausweise im vergangenen Jahr ins Rollen gebracht. Nachdem die zuständigen Gremien in beiden Regionen grünes Licht gaben, fand im März 2010 ein erstes Arbeitstreffen mit Vertretern der MRN und der TRK statt. Basis bildete der seit Juni 2008 bestehende Kooperationsvertrag zwischen beiden Regionen, der beispielsweise auch die Zusammenarbeit in den verschiedenen Cluster-Initiativen fördert. "Das Vorhaben zur Verwal-tungsvereinfachung fand von Anfang an breite Unterstützung durch die beteiligten Kommunen und Länder. In der Rekordzeit von nur acht Monaten konnten daher die Grundlagen für die gegenseitige Anerkennung geschaffen und diese mit den drei zuständigen Aufsichtsbehörden in Karlsruhe, Darmstadt und Speyer abgestimmt werden", lobt Dr. Wolfgang Siebenhaar, Geschäftsführer der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, die Zusammenarbeit. Für Jochen Ehlgötz, Geschäftsführer der TechnologieRegion Karlsruhe GbR, ist die gemeinsame Initiative zum Bürokratieabbau "ein Paradebeispiel für eine an den Bedürfnissen der Unterneh-men orientierte, enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Sowohl in den beiden Regionen selbst als jetzt erstmals auch über die jeweiligen Regionsgrenzen hinaus".

Der MRN-Handwerkerparkausweis - eine Erfolgstory

Der Handwerkerparkausweis MRN startete zum 1. Januar 2008, nachdem alle 290 Kommunen aus der Region eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet hatten. Bereits nach einem Jahr hatten die 89 Straßenverkehrsbehörden knapp 1.000 Exemplare ausgestellt. Bis dato nutzen über 2.000 Handwerksbetriebe aus der MRN das vom Arbeitsbereich "Verwaltungsvereinfachung/ E-Government" der MRN GmbH gemeinsam mit dem Arbeitskreis "Verkehrsbehörden MRN" entwickelte Angebot. In der TRK gibt es den regionalen Handwerkerparkausweis seit 1. September 2009. Bei der Ausgestaltung der dortigen Verwaltungsvereinbarung profitierten die Akteure vom reichhaltigen Erfahrungs-schatz der MRN. Antragsberechtigt sind Betriebe, die ihren Sitz in der MRN oder der TRK haben und bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind. Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Allgemeine Auskünfte sind unter der Telefonnummer 0621 12987-35 oder im Internet unter www.m-r-n.com/... erhältlich.
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