Dank eines Urteils des europäischen Gerichtshofes gibt es nun aber eine Alternative zur medizinisch-psychologische Untersuchung. Bis jetzt waren sogenannte EU-Führerscheine, also Führerscheine, die im Ausland erworben wurden, in Deutschland nicht gültig. Nun hat der europäischen Gerichtshof diesem Vorgehen deutscher Straßenverkehrsbehörden einen Riegel vorgeschoben. Das Nichtanerkennen europäischer Fahrerlaubnisse entspräche nicht den EU-Grundsätzen der Freizügigkeit, so der EuGH. Damit eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten für Menschen, denen in der Bundesrepublik der Führerschein entzogen wurde. Nun kann man auch einen neuen Führerschein in einem EU-Land beantragen und die zuständige Straßenverkehrsbehörde ist gezwungen diese auch anzuerkennen.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Sperrfrist in Deutschland abgelaufen ist und man mindestens 185 Tage im betreffenden Staat gemeldet war. Hilfe bietet hierfür das neue Online-Portal Fuehrerschein-eu.net, in welchem alle Fragen rund um den EU-Führerschein ohne MPU ausführlich geklärt werden. Mit dieser Hilfe kann schnell und seriös die Fahrerlaubnis wiedererlangt werden. So kann man sich zum Beispiel mit Hilfe eines Dolmetschers in einer tschechischen Fahrschule ausbilden lassen. Aufgrund der jahrelangen Fahrerfahrung wird die zugehörige Fahrprüfung sicherlich kein Problem darstellen. So kann man schon in kürzester Zeit seine Fahrerlaubnis wieder zurückbekommen, ohne dass man sich mit den Unsicherheiten und der Willkür der MPU-Stellen befassen muss.
Mithilfe der kompetenten Beratung von fuehrerschein-eu.net kann die MPU umgangen werden und man erhält endlich wieder eine vollwertige Fahrerlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland.