Die Einführung der E-Akte steht bei den meisten Einrichtungen ganz oben auf der Agenda – zumal viele ab 2020 gesetzlich zur elektronischen Aktenführung verpflichtet sind. Dennoch wird das Thema oftmals auf die lange Bank geschoben. „Zum Teil bestehen Unsicherheiten, was das eGovernment-Gesetz ganz konkret für die eigene Organisation bedeutet“, so Tim Diekmann, Experte E-Akte bei der MACH AG. „Außerdem sind einige E-Akten-Projekte ins Stocken geraten, weil die Ziele nicht gut genug definiert bzw. zu ambitioniert waren oder die internen Prozesse nicht klar waren.“
Das Starterpaket E-Akte widmet sich den grundlegenden organisatorischen und fachlichen Aspekten der Einführung. Unter Berücksichtigung von Organisationsstruktur, Aktenplanaufbau und gesetzlichen sowie internen Vorgaben werden die IST-Situation betrachtet und erste Ziele definiert. Ein Standard-Prozess dient als Muster, um die individuellen Abweichungen des eigenen SOLL-Prozesses schnell zu identifizieren. Eine Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen rundet das Starterpaket ab.
„Die Einsatzmöglichkeiten der E-Akte sind sehr vielfältig“, so Tim Diekmann. „Wir helfen öffentlichen Einrichtungen, die Vorteile bestmöglich für sich zu nutzen und planvoll vorzugehen. Und zwar unabhängig davon, welches Produkt später eingesetzt wird.“ Die Verwaltungen profitieren dabei von der Branchenkenntnis der MACH AG: Der Lösungsanbieter ist auf den öffentlichen Sektor spezialisiert und hat jahrzehntelange Erfahrung mit der E-Akte und ihrer Einführung.
Weitere Informationen zum Starterpaket unter www.mach.de/starterpaket-e-akte.html