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BundOnline 2005: Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel künftig elektronisch

E-Government und Verwaltungsmodernisierung mit MACH Software lösen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Papierakten ab

(PresseBox) (Lübeck, )
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verabschiedet sich von der papiergebundenen Bearbeitung und startet unter dem Dach der von der Bundesregierung angestoßenen Initiative „BundOnline 2005“ in das Thema „E-Government“. In einem Pilotprojekt wird zunächst das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (gemäß §15 PflSchG) vollständig elektronisch realisiert. Die Antragstellung inklusive elektronischer Signatur und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die anfallenden Gebühren werden künftig „online“ möglich sein. Auch die Antragsbearbeitung und Aktenführung im BVL erfolgen dann vollkommen IT-gestützt - ebenso wie die Kommunikation mit den externen Prozessbeteiligten, also Antragstellern und Bewertungsbehörden.

Den Zuschlag für das dafür erforderliche IT-System für die Vorgangsbearbeitung erhielt das Software- und Beratungshaus MACH® mit der Software Web InformationManager (WIM). Begleitet wird das Projekt durch die BGS Beratungsgesellschaft Software Systemplanung AG. Das neue System ermöglicht es dem BVL, Antragsverfahren elektronisch zu bearbeiten. Dieses bringt für alle Beteiligten deutliche Vorteile. Liege- und Laufzeiten können reduziert werden, eine parallele Bearbeitung durch unterschiedliche Beteiligte wird ermöglicht. Kommunikationswege werden beschleunigt und vereinfacht und damit der administrative Aufwand des Verfahrens der Pflanzenschutzmittelzulassung verringert. Außerdem wird die Umsetzung dieses Projektes die Arbeit der Behörde transparenter machen.

In der ersten Ausbaustufe sollen zunächst rund 90 Arbeitsplätze im Antragsverfahren Pflanzenschutzmittel mit der Software ausgestattet werden. Diese Arbeiten werden bis Oktober 2005 soweit abgeschlossen sein, dass vom 31. Oktober 2005 an das Pilotprojekt mit wenigen ausgewählten Antragstellern - u. a. den Unternehmen BASF und Bayer - gestartet werden kann. Ab Mitte 2006 soll das Angebot für alle Antragsteller zur Verfügung stehen.

Das Projekt leitet die behördenweite Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems (VBS) nach dem so genannten DOMEA®-Konzept (Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung in der öffentlichen Verwaltung) ein. Mit dem WIM hat sich die BVL für eine Software entschieden, die im Oktober 2004 bei der DOMEA-Zertifizierung durch die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) das beste Prüfergebnis der insgesamt elf zertifizierten Lösungen erzielt hat.


Zusatzinformationen:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 400 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz. Die Behörde verfügt über Dienststellen in Braunschweig - hier ist auch die Abteilung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln angesiedelt - sowie in Berlin und Bonn. Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur vertrieben und angewendet werden, wenn sie zugelassen sind. Die Zulassungsbehörde ist das BVL. Es arbeitet dabei mit drei Bewertungsbehörden zusammen: der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Umweltbundesamt. Das BVL ist neben der Steuerung des Verfahrens verantwortlich für das Risikomanagement, also für Zulassungsentscheidungen und administrative Maßnahmen. Wesentliche Ziele dabei sind der ausreichende Schutz der Kulturpflanzen, die Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Vermeidung unvertretbarer Effekte auf den Naturhaushalt.
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