Eine fachgerechte UVV-Funktionsprüfung beurteilt deshalb nicht nur den äußeren Zustand. Entscheidend ist, ob die sicherheitsrelevanten Bauteile vollständig, unbeschädigt und funktionsfähig sind.
Prüffristen richten sich nach dem Einsatz
Wechselbehälter müssen gemäß § 14 Absatz 2 der Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden. Prüffrist und Prüfumfang legt der Betreiber anhand der Gefährdungsbeurteilung, der Einsatzbedingungen und der Herstellervorgaben fest. Die Unfallversicherungsträger empfehlen eine Prüfung bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich.
Davon zu unterscheiden ist die regelmäßige Sicht- und Funktionskontrolle durch den Fahrer. Sie ersetzt die wiederkehrende Prüfung nicht.
Stützbeine und Bodengruppe
Ein Schwerpunkt liegt auf den Stützbeinen und Stützbeinstreben. Kontrolliert wird, ob sie vollständig vorhanden, frei von erheblichen Verformungen und sicher zu bedienen sind. Auch Verriegelungen, Transportsicherungen, Aufnahmen und Schweißnähte werden geprüft.
An der Bodengruppe stehen Rahmen, Führungstunnel und die Befestigungseinrichtungen für die Verriegelungen des Trägerfahrzeugs im Mittelpunkt. Risse, Korrosion oder Verformungen können die Betriebssicherheit beeinträchtigen. Vorhandene Greifkanten oder Gabelstaplertaschen werden ebenfalls berücksichtigt.
Aufbau, Türen und Planensysteme
Der weitere Prüfumfang hängt von der Bauform ab. Bei Wechselkoffern werden beispielsweise Seitenwände, Dach, Ladefläche, Portaltüren oder Rolltor kontrolliert. Türen und Tore müssen sich sicher öffnen, schließen und gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern lassen.
Bei Wechselpritschen stehen Seitenplanen, Schiebeverdeck, Bordwände und Verschlüsse im Fokus. Auch deren sichere und leichte Bedienbarkeit wird beurteilt.
Einrichtungen zur Ladungssicherung
Zurrpunkte, Ankerschienen, Schlüssellochbleche und weitere Einrichtungen zur Ladungssicherung müssen unbeschädigt und funktionsfähig sein. Ebenso wichtig ist, dass notwendige Kennzeichnungen vorhanden und lesbar sind.
Abhängig von der Ausstattung können außerdem Aufstiege, Haltegriffe, Innenbeleuchtung, elektrische Anschlüsse oder hydraulische Einrichtungen kontrolliert werden. Bei Kühlwechselkoffern sind zusätzliche Prüfungen der Kälteanlage erforderlich.
Dokumentation und Umgang mit Mängeln
Die Ergebnisse der Prüfung werden schriftlich dokumentiert. Festgestellte Mängel sind zu bewerten und zu beseitigen. Gefährden sie die Betriebssicherheit, darf der Wechselaufbau bis zur Instandsetzung nicht weiterverwendet werden.
Funktionsprüfung nach technischer Instandsetzung
Die Lippstädter Anhänger GmbH lässt technisch instand gesetzte und aufbereitete Wechselaufbauten vor ihrem nächsten Einsatz auf ihre ordnungsgemäße Funktion prüfen. Dabei werden die sicherheitsrelevanten Bauteile entsprechend der jeweiligen Bauform und Ausstattung kontrolliert.
Eine UVV-Funktionsprüfung schafft damit eine nachvollziehbare Grundlage für den weiteren Einsatz und zeigt, an welchen Stellen Reparaturen oder technische Anpassungen notwendig sind.
Weitere Informationen zur UVV-Funktionsprüfung von BDF-Wechselaufbauten bietet die Lippstädter Anhänger GmbH auf ihrer Website.