Die von LASER COMPONENTS eingeleitete Brancheninitiative zur Verlängerung der Ausnahmeregelung für Bleisalzdetektoren hat ihr Ziel fast erreicht: Das von der Europäischen Kommission beauftragte Expertengremium empfiehlt, dass PbS- und PbSe-haltige Bauteile auch weiterhin in Industrieanwendungen und der Medizintechnik eingesetzt werden dürfen. Sie gelten unter anderem als wichtige Schlüsselelemente zur Kontrolle des CO2-Wertes bei der Atemgasanalyse. In ihrem Schlussbericht stellen die Experten fest, dass in den nächsten Jahren kein Ersatz für die PbX-Detektoren bereitstehen wird. Branchenkenner gehen davon aus, dass die Europäische Kommission dieser Empfehlung folgen wird. Die EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS 2) beinhaltet eine Liste chemischer Elemente und Verbindungen, die nicht mehr in elektronischen Produkten verwendet werden dürfen. Dazu zählt auch Blei in Konzentrationen über 0,1%. Damit soll in erster Linie der Einsatz von bleihaltigem Lötzinn unterbunden werden. Da Verbindungen des Schwermetalls aber auch für wichtige elektronische Bauteile wie PbS- und PbSe-Detektoren verwendet werden, ist für diese Komponenten eine Ausnahmeregelung notwendig. Diese gilt üblicherweise für sieben Jahre. Danach muss der Antragsteller nachweisen, dass es weiterhin keine gleichwertigen technischen Alternativen gibt. »Der internationale Detektormarkt ist von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt«, sagt Sven Schreiber, der bei LASER COMPONENTS die Aktivitäten zur RoHS-Regelung koordinierte. »Die meisten davon sind zwar an einer Weiterführung der Ausnahmeregelung interessiert, verfügen aber nicht über die Kapazitäten, sich mit der komplexen Welt des EU-Rechts auseinanderzusetzen. Wir haben unser Netzwerk in der Branche genutzt und konnten viele Partner und Kunden dafür gewinnen, unseren Antrag zu unterstützen. Das Ergebnis zeigt, dass sich dieses Engagement gelohnt hat.«
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