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Neues Jahr, altes Spiel: So können Verbraucher Beitragsanpassungen in der PKV 2014 "ausbremsen"!

(PresseBox) (Freiburg, )
Zum Jahreswechsel bekamen viele privat Kankenversicherte wieder Post von ihrem Versicherer. Einige mit der Ankündigung, höherer Beiträge. Das kann vor allem ältere Versicherte vor große finanzielle Probleme stellen. Sie können diese Beiträge oftmals nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr aufbringen. Welche Handlungsoptionen haben Betroffene?

Die naheliegende Reaktion der Verbraucher ist, über einen sofortigen Wechsel der Krankenversicherung nachzudenken. Dies ist jedoch in der Regel eine teure Angelegenheit, können doch die Versicherten ihre angesammelten Altersrückstellungen nicht zum neuen Versicherer mitnehmen. Denn diese Altersrückstellungen in der PKV sind so etwas wie das Sparbuch der Versicherten, das im Alter als Reserve dienen soll, um evtl. hohe Beitragsbelastungen wegen den altersbedingt normalerweise zunehmenden Krankheitskosten zu vermeiden bzw. abzufedern. Ein PKV-Versicherter sorgt nämlich beginnend mit dem Tag des Abschlusses seiner PKV, durch Zahlung eines höheren Beitrages als altersbedingt tatsächlich notwendig, selbst für die Finanzierung seiner im Rentenalter - i. d .R höheren Krankheitskosten - vor.

Tarifwechselrecht ist bessere Option

Seit dem Jahr 2009 haben privat Krankenversicherte die Möglichkeit, bei ihrem Versicherer in einen anderen, gleichartigen Tarif zu wechseln und auf diese Weise auch ihre über all die Jahre angesammelten Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitzunehmen. "Diese Möglichkeit", so Gerd Güssler, Geschäftsführer des unabhängigen Marktbeobachters KVpro.de, "räumt § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) explizit ein". Umfasst der neue Tarif dabei jedoch mehr Leistungen als der bestehende Tarif, kann der Versicherer für diese Mehrleistungen eine erneute Gesundheitsprüfung und ggf. einen sog. Risikozuschlag verlangen. Bei Verzicht des Versicherungsnehmers auf die Mehrleistungen, entfallen diese.

Entwicklung der PKV-Beiträge 2014

Im Zuge der Umstellung auf Unisex-Tarife und aufgrund der Anpassung des Rechnungszinses an das Niedrigzinsniveau sowie auch durch die teils erheblichen Leistungsverbesserungen, blieben Beitragsanpassungen (BAP) zum Jahreswechsel 2013 / 2014 nicht aus, wie eine aktuelle exemplarische Untersuchung "Beitragsänderung der Unisex-Tarife für eine 35- und 45-jährige Person" des unabhängigen Freiburger Analysehauses zeigt. Es gab aber auch sehr viele positive Ergebnisse und Erkenntnisse:

Acht Versicherungsgesellschaften haben ihre Tarifbeiträge angepasst. Die Änderungspanne reicht dabei von einer Steigerung um 31 Euro bis zu einer Senkung von 75 Euro im Monat für eine 35-jährige Person. So senkte zum Beispiel die Allianz zwischen 11 und 76 Euro oder die ARAG zwischen 32 und 60 Euro (siehe Tabelle 1).

Bei den 45-jährigen reicht die Änderungspanne von 43 Euro Steigerung (auf einen KVBeitrag von 420 Euro gegenüber 680 Euro bei einer GKV - im Vergleich ohne KTG und Pflege) bis hin zu einer Reduzierung um 91 Euro - je nach Tarif und Gesellschaft.

Versicherte können immer handeln Privatversicherte haben heute gute Chancen, im Fall der Fälle auf den wachsenden Beitragsdruck zu reagieren - egal ob Bisex- oder Unisex-Versicherte(r).

- Mit einem Tarifwechsel nach § 204 VVG können sie bei ihrem Versicherungsunternehmen sowohl die Beitragslast senken, als auch ihre Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernehmen.

- Umgekehrt ist es auch möglich, mit Hilfe des § 204 und dem BEG (Bürgerentlastungsgesetzt) wieder ein Upgrade, also eine Tarifverbesserung, anzustreben, wenn Sie als Verbraucher gewollt oder ungewollt in einem "Billigtarif" gelandet sind.

- Es sollte immer eine sorgfältige "VW"-Analyse (Von was wie viel) durchgeführt werden und bei Bedarf auch die Hilfe eines sachkundigen, neutralen Beraters in Anspruch genommen werden.

- Auch die Option einer Rückkehr in die GKV kann im Einzelfall geprüft werden, ist aber meist - vor allem für ältere Versicherte - keine gute Empfehlung. Denn: Nur wer zu 90% seiner zweiten Arbeitshälfte bereits in der GKV versichert war hat Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner (Beispiel: 40 Jahre gearbeitet, davon in den 2. Hälfte mindestens zu 90% = 18 Jahre, also vom 20. bis 38. Jahr in der GKV versichert). Trifft dies nicht zu, würde der GKV Rückkehrer freiwilliges Mitglied der GKV und den entsprechenden Höchstbeitrag zahlen. Auch würde er seine in der PKV aufgebauten Altersrückstellungen verlieren.

- Ein PKV-Versicherter hätte auf der anderen Seite - je nach dem, wann er seine PKV gekauft hat das Recht in den Standardtarif der PKV (entspricht der GKV) mit allen ihm zustehenden Rechten zu wechseln und könnte so - vor allem im Rentenalter - kräftig Geld sparen, wenn seine Erwerbsbiographie einen solchen Schritt erfordert. Der Beitrag im Standardtarif liegt in solchen Fällen meist unter dem Beitrag einer GKV. Insoweit ist dem Verbraucher zu empfehlen, vor einer Rückkehr in eine GKV, den Beitrag des Standardtarifs zu erfragen und mit dem Beitrag der GKV zu vergleichen.

Wer die Möglichkeit hat, eigenverantwortlich zu entscheiden, sollte dies auf jeden Fall tun.

Dabei ist jedoch Vorsicht geboten! Lassen sie sich nicht von vermeintlichen Lockangeboten und Billigtarifen in möglicherweise Tarife mit viel geringeren Tarifleistungen als beim bestehenden Tarif locken. Im Fall der Fälle ist es immer gut, sich auch nochmals eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen, da leider inzwischen viele Personen und Unternehmen am Markt tätig sind, die die Situation von Versicherten zu ihren Gunsten schamlos ausnutzen (wie z. B. in einem Beitrag des Handelsblatt vom 06.01.2014 mit dem Titel "Vorsicht, neue Provisionsjäger in der PKV!" dargestellt).

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KVpro.de ist einer der renommiertesten Informationsdienstleister rund um den deutschen Krankenversicherungsmarkt. Als unabhängiger Marktbeobachter sammelt und analysiert KVpro.de seit 2001 die Tarif- und Versicherungsbedingungen privater und gesetzlicher Krankenversicherer und stellt diese Informationen verschiedenen Anwendern zur Verfügung. Hauptzielgruppe sind Berater, Vertriebsgesellschaften und Versicherungsunternehmen. Diese nutzen den Datenpool auch für interne Auswertungen, etwa Wettbewerbsvergleiche und Produktanalysen. Ein weiteres Kundensegment bilden Verbraucher und Medien, die an den Ergebnissen der Leistungsvergleiche interessiert sind bzw. darüber berichten.

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