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Das müssen Immobilienbesitzer zur neuen Grundsteuer wissen

Steuerberater Stefan Lamberti: "Alle Grundstücke müssen neu bewertet werden. Handeln Sie jetzt."

(PresseBox) (Saarlouis, )
Steuerberater Stefan Lamberti erklärt: 

"Das müssen Immobilienbesitzer zur neuen Grundsteuer wissen“

Die Grundsteuerreform erfordert in diesem Jahr eine Neubewertung aller Grundstücke. Alle Grundstücksbesitzer sind aufgefordert, ab Juli die erforderlichen Daten an die Finanzämter zu übermitteln. Aber worauf genau müssen Steuerpflichtige achten, damit ihnen nicht die Zeit davonrennt?

Infolge der Grundsteuerreform müssen ab diesem Jahr alle Grundstücksbesitzer ihre Grundstücke und Gebäude neu bewerten lassen. Was kommt da auf die Eigentümer zu?

Stefan Lamberti: Leider bleibt wenig Zeit. Vom 1. Juli bis 31. Oktober diesen Jahres müssen die Steuererklärungen abgegeben werden. Dies kann elektronisch über das bekannte Elster-Portal geschehen. In Ausnahmefällen soll aber auch eine Abgabe in klassischer Papierform möglich sein. Wichtig ist, dass Grundstücksbesitzer jetzt mit ihren Steuerexperten sprechen.

Das klingt nach einem sehr engen Zeitplan

Lamberti: In diesen vier Monaten müssen bundesweit die Daten für 36 Millionen Grundstücke abgegeben werden, allein im Saarland sind ca. 580.000 Grundstücke neu zu bewerten. Wir empfehlen allen Steuerpflichtigen, schon jetzt zu beginnen, die erforderlichen Informationen zu sammeln, da insbesondere bei vermieteten Wohnimmobilien und bei gewerblich genutzten Immobilien sowie gemischt genutzten Grundstücken die Ermittlung der steuerlich relevanten Daten durchaus komplexer werden kann.

Über welche Daten sprechen wir? Es soll mit der Grundsteuerreform ja eigentlich leichter geworden sein, weil man nur noch sechs Angaben statt wie bisher 20 liefern muss.

Lamberti: Es geht um die Grundstücksgröße, die Wohnfläche beziehungsweise die Bruttogrundfläche bei gewerblich genutzten Objekten, die Gebäudeart, das Herstellungsjahr und den Bodenrichtwert. Der Teufel steckt im Detail: Ein Beispiel: Bei Wohnimmobilien zählen ein Dachgeschoss oder ein Keller, die nicht ausgebaut sind, nicht zur Wohnfläche, bei Geschäftsgebäuden umfasst die Bruttogrundfläche etwa nicht den Spitzboden, Vormauerungen oder Balkone. Wir haben unser Team dazu detailliert schulen müssen. Wie soll da ein Laie durchblicken?

Gilt die Frist für die Steuererklärung auch für Länder mit einem Alternativmodell?

Lamberti: Absolut. Auch die weiteren Fristen stehen für alle Beteiligten fest: Im Anschluss an die Datenübermittlung müssen die Finanzämter die Grundsteuerwerte feststellen und die entsprechenden Bescheide an die Steuerpflichtigen verschicken. Die haben nur einen Monat Zeit, um gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Diese Frist ist, sofern der Bescheid fehlerhaft ist, unbedingt einzuhalten.

Wie ändert sich die Situation im Speziellen im Saarland?

Lamberti: Hier wurde im Prinzip das Bundesmodel übernommen, jedoch mit Spezifikationen in den Steuermesszahlen. Diese wurden abweichend vom Bundesmodell für die einzelnen Grundstücksarten festgelegt, z.B. für ein Einfamilienhaus 0,34 ‰ statt 0,31 °‰ oder für ein Geschäftsgrundstück 0,64 ‰ statt 0,34 ‰.

Kann man einmal gemachte Angaben problemlos ändern?

Lamberti: Nach der Festsetzung des Grundsteuerwerts und Ablauf der Einspruchsfrist kann der Grundstückswert nur in ganz wenigen Fällen wieder geändert werden. Man sollte also schon bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Erfassung einzelnen Werte in der Erklärung penibelste achtgeben, damit man im Nachhinein einen richtigen Feststellungsbescheid bekommt.

Rechnen Sie damit, dass viele Verfahren vor Gericht gehen?

Lamberti: Im Moment sehe ich diese Gefahr nicht, jedoch wird es mit Sicherheit viele Spezialfälle geben, die von der Finanzverwaltung bisher noch nicht abschließend gelöst wurden.

Befürchten Sie, dass das ganze Vorhaben scheitert, weil es in dem Zeitrahmen bis 2025, den das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, nicht zu schaffen ist?

Lamberti: Am Ende haben wir es noch immer geschafft. Das Gelingen hängt auch von der Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der zugelieferten Daten der Steuerpflichtigen ab. Daher appellieren wir an die Steuerpflichtigen schnellstmöglich mit ihren Experten zu sprechen.

Die Finanzämter schicken die Grundsteuerwertbescheide an die Kommunen, die im Jahr 2024 dann die neuen Hebesätze festlegen müssen. Für wen wird es künftig teurer, für wen billiger?

Lamberti: Im Ergebnis soll die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein, aber es stimmt: Es wird zu Verschiebungen kommen. Spannend ist auch die Frage was passiert, wenn die Abgabefrist 31. Oktober nicht eingehalten wird. Eine Fristverlängerung ist bis dato leider nicht absehbar. Wir haben ein Mandantenschreiben vorbereitet. Bei Interesse wenden Sie sich per Mail an info@kanzlei-saar.de

Stefan Lamberti ist seit 2019 Steuerberater und Geschäftsführer der KANZLEI Saarlouis:

Steuerberatungsgesellschaft
Burgard • Fontaine • Lamberti mbH
Handwerkerstraße 11
66740 Saarlouis

Telefon: +49 (0) 68 31 / 50 154-0
Telefax: +49 (0) 68 31 / 50 154-60
E-Mail: info@kanzlei-saar.de

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