Das Projekt stößt beim Jenoptik-Konzern, der sich mit seiner Sparte Verkehrssicherheit für genau dieses Thema engagiert, auf großen Respekt. Die Sicherheit und der Schutz der Kinder im Straßenverkehr stehen im Fokus der Unternehmensphilosophie. Deshalb bedurfte es für Jenoptik keiner großen Überlegungen, dieses Projekt mit der unentgeltlichen Leihgabe einer Geschwindigkeitsanzeigetafel (Sie fahren ... km/h) zu unterstützen. "Über die Unterstützung freuen wir uns sehr. Wir sind sicher, dass wir viele Verkehrsteilnehmer so disziplinieren können, ohne dass es gleich eines Bußgeldes bedarf", so Daniel Wanzek, Student der Bauhaus-Universität und Initiator des Projektes.
Jeden Tag sterben über 2.000 Kinder im weltweiten Straßenverkehr und sind ein trauriger Teil von jährlich über 1.300.000 Verkehrstoten. Die UN (Vereinte Nationen) hat im März 2010 die "Decade of Action" ausgerufen, mit dem Ziel die Sicherheit auf den Straßen der Welt bis 2020 deutlich zu verbessern. Überhöhte Geschwindigkeit ist die Hauptursache für Unfälle. Eine konsequente Verfolgung von Geschwindigkeitsübertretungen trägt nachhaltig und schnell zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten bei. Die Jenoptik-Geschwindigkeitsmessanlagen sind seit vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil des Straßenbildes in über 80 Ländern.
Zur Sparte Verkehrssicherheit des Jenoptik-Konzerns:
In der Sparte Verkehrssicherheit entwickelt, produziert und vertreibt Jenoptik Komponenten und Systeme, die den Straßenverkehr weltweit sicherer machen. Zum Produktportfolio auf Basis der bewährten Robot-Technologie gehören umfassende Systeme rund um den Straßenverkehr, wie Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen sowie OEM-Produkte (Original Equipment Manufacturer) und Anlagen zur Ermittlung anderer Verkehrsverstöße. Im Bereich der Dienstleistungen deckt die Jenoptik-Sparte die gesamte begleitende Prozesskette ab - von der Systementwicklung, dem Aufbau und der Installation der Überwachungsinfrastruktur über die Aufnahme der Verstoßbilder, deren automatische Weiterverarbeitung bis zum Versand der Bußgeldbescheide und deren Einzug als Betreiber der Anlagen.