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Jenoptik gewinnt Asyst-Verfahren

(PresseBox) (Jena, )
Aktualisierung der ad hoc-Meldungen vom 1. Februar 2007 und vom 5. August 2007 sowie der im Risikobericht der Pflichtberichterstattung beschriebenen rechtlichen Risiken.

Der Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington bestätigt das Urteil des US-District Courts in San José zu Gunsten von Jenoptik. Im Jahr 1996 hatte Asyst Technologies Inc. Jenoptik wegen angeblicher Patentverletzungen auf Schadensersatz verklagt. Mit der Entscheidung des Federal Circuits folgt die Berufungsinstanz der Auffassung von Jenoptik und ihren US-amerikanischen Prozessanwälten, dass die von Asyst behaupteten Ansprüche schon dem Grunde nach unbegründet sind.

Das mehr als zehnjährige Verfahren ist damit beendet. Ein möglicher Antrag der unterlegenen Partei auf nochmalige Prüfung der Entscheidung hat nur in sehr wenigen Ausnahmefällen Aussicht auf Erfolg.

Zusatzinformationen zum Verfahren:

In dem seit 1996 andauernden Patentstreit hatte sowohl der District Court (erste Instanz) als auch der Federal Circuit (zweite Instanz) bereits mehrmals zu Gunsten Jenoptik entschieden. Das Verfahren befand sich zum dritten Mal in der ersten Instanz. Am 1. Februar 2007 hatte eine amerikanische Jury dem zuständigen Richter empfohlen, der Klage der Asyst Technologies Inc. stattzugeben und die JENOPTIK AG wegen angeblicher Patentverletzungen zu Schadensersatz in Höhe von 57,6 Mio Euro zu verurteilen. Entgegen dieser Empfehlung hat das Gericht am 3. August 2007 zum dritten Mal in Folge die Klage abgewiesen. Die unterlegene Klägerin hatte anschließend gegen diese Entscheidung erneut Berufung bei dem Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington eingelegt. Das Berufungsgericht hat nun der Berufung nicht stattgeben sondern das Verfahren zu Gunsten von Jenoptik beendet. Die streitgegenständliche Technologie betraf ein durch Jenoptik 1999 aufgegebenes Geschäftsfeld.
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