In dieser Datenbank war der Täter damals als "sexuell motivierter Straftäter" eingetragen worden. Seit den Jahren 2002 und 2003 führt die Polizei solche Täter jedoch unter dem Stichwort "Sexualstraftäter". Der recherchierende Beamte hatte aber nur das aktuelle Schlagwort "Sexualstraftäter" eingegeben.
Dieser gedankenlose und von mangelndem Sachverstand zeugende Zustand der Softwareanwendungen ist erschreckend. Immer öfter verursacht die falsche Anwendung und unzureichende Planung von EDV-Systemen bei den Strafverfolgungsbehörden schwerwiegende Fehler. Diese Art von fehlerhafter Zuordnung von Stichworten ist bereits seit Jahren erkannt und durch moderne Software gelöst.
Bei modernen Lösungen, kann z.B. durch den Einsatz "semantischer Netze" automatisch verwandte Begriffe als Suchbegriff hinzugefügt und entsprechende Ergebnisse angezeigt werden. Besonders in kritischen Bereichen, wovon bei der Datenbank "PASS" auszugehen ist, erfordert die professionelle Planung des Informationsmanagement die Berücksichtigung solcher Technologien, die darüber hinaus auch z.B. bei ähnlichen Namen (Meyer, Mayer, Mayr) und der rein phonetischen Wiedergabe von Ausdrücken eine sichere Erkennung und Zuordnung garantieren.
Es ist notwendig, dass die staatlichen Stellen aktuelle Technologien nutzen und hier sinnvoll investieren.
[1] http://www.spiegel.de/...