Demnach können sich Onlineshopbetreiber, die in folgende europäischen Länder verkaufen vor Abmahnungen absichern:
- Polen
- Italien
- Spanien
- Schweden
- Frankreich
- Großbritannien
- Niederlande
Nicht nur Onlinehändler, die über Marktplätze ihre Waren verkaufen benötigen dauerhaft aktuelle und rechtssichere AGB, Widerrufsbelehrung und Impressum, sondern auch Händler, die über einen eigenen Onlineshop verkaufen.
Die IT-Recht Kanzlei bietet daher diesen Onlineshopbetreibern auf die landesspezifischen Gesetzesregelungen und Sprachen angepasste Rechtsdokumente an und haftet natürlich auch dafür.
Dieses Rundum-sorglos-Paket wird abgerundet von einem Update-Service. Hierbei informiert die IT-Recht Kanzlei via E-Mail Kunden über rechtliche Änderungen, die Einfluss auf die generierten Dokumente haben.
Die Kosten für den Internetshop-Update-Service belaufen sich inklusive Haftung pro Land auf monatlich 15,- EUR zzgl. MwSt.
Alles rund um den Update-Service für Internetshops Europa
Über die IT-Recht Kanzlei München
Die IT-Recht Kanzlei München ist seit 2004 als mittelständische Sozietät in den Bereichen IT-Recht und e-Commerce-Recht tätig. Der Schwerpunkt wird hierbei auf die qualifizierte Rechtsberatung auf den Gebieten e-Commerce, IT-Vertragsrecht, Vergaberecht/EVB-IT, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie Marken- und Domainrecht gelegt. Die praktische Tätigkeit der letzten Jahre deckt jedoch auch "Exoten" wie Lebensmittelrecht und ärztliches Werberecht ab. Darüber hinaus betreibt die Kanzlei ein umfassendes Partnernetzwerk, dem sich namhafte Institutionen und Unternehmen aus allen Bereichen der IT- und Internetbranche angeschlossen haben.
◦Polen ◦Italien ◦Spanien ◦Schweden ◦Frankreich ◦Großbritannien ◦Niederlande