Ihnen gemeinsam ist, dass sich durch ihre Dienstleistungen besondere Gefahrenquellen öffnen. Niemand möchte schließlich ein schlecht funktionierendes Atomkraftwerk in seiner Nähe wissen. Fraglich ist, ob Legal Tech-Anbieter mit diesen Anbietern vergleichbar sind. Wird durch deren Angebote einen besondere Gefahrenquelle eröffnet? Gibt es Fälle, in denen Fehlverhalten von Legal Tech-Unternehmen zu großen Schäden geführt hat? Ist uns nicht bekannt. Legal Tech-Unternehmen, die Fehler machen, werden bald aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt verschwinden. Eine Aufsicht findet durch unzufriedene Nutzer statt, die entsprechende Bewertungen veröffentlichen und ggf. die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
Eigentlich geht es dem Justizsenator aber um etwas anderes. Er wird damit zitiert, dass er es bedenklich fände, dass Fälle von Flugverspätungen über Internetportalen wie Flightright gelöst würden. Bedenklich deshalb, weil diese Fälle dann nicht mehr vor Gericht kämen. Die Rechtsprechung verlöre ihre Funktion, Standards zu setzen. Es geht also nicht darum, Anbieter wie Flightright in der Hinsicht zu beaufsichtigen, dass sie keinen Quatsch machen, sondern es geht in Wahrheit darum, diese Anbieter ganz vom Markt zu nehmen. Nur so könnte die Rechtsprechung ihre vermeintlich in Gefahr geratene Funktion, Standards zu setzen, wieder ausüben.
Bemerkenswert ist in dieser Hinsicht auch die Aussage des Senators, dass sich vieles gar nicht mehr aufhalten lasse, weil es durch internationale Anbieter in den Markt gedrückt wird. Zum einen wird hier wieder das eigentliche Motiv der Einsetzung einer Aufsichtsbehörde erkennbar: Das Aufhalten der Legal Tech-Anbieter. Zum anderen wird auch deutlich, dass eine Aufsicht lediglich nationale Anbieter trifft, internationale Anbieter wären und sind für die deutsche Bürokratie nicht greifbar.
Im Ergebnis soll eine Aufsichtsbehörde Legal Tech-Unternehmen vom Markt nehmen, die Rechte von Verbrauchern gegen Großunternehmen wie Fluggesellschaften oder Bahnunternehmen günstig und bequem durchsetzen und diesen damit die Marge verhageln. Und sie soll die klassischen Anbieter von Rechtsdienstleistungen, die Rechtsanwälte und auch Gerichte schützen, denen die Kunden/Mandanten weglaufen. Offenbar sind diese Gruppen inzwischen aufgewacht und erkennen die Gefahr der zuvor noch belächelten Legal Tech-Anbieter.