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Aufsicht für Legal Tech

In der Ausgabe vom 28. November 2017 findet sich im Handelsblatt ein Artikel, in dem der Berliner Justizsenator mit der Absicht zitiert wird, für die digitale Rechtsberatung eine Aufsichtsbehörde einzurichten

(PresseBox) (Sulzbach / Ts, )
Was in dem Artikel unter der Überschrift „Juristerei per Mausklick“ beschrieben wird, klingt ja erst einmal harmlos und vernünftig, denn Aufsichtsbehörden gibt es ja schließlich auch für andere Branchen: Atomkraftwerke, Eisenbahnen, Banken und viele andere Marktteilnehmer werden beaufsichtigt.

Ihnen gemeinsam ist, dass sich durch ihre Dienstleistungen besondere Gefahrenquellen öffnen. Niemand möchte schließlich ein schlecht funktionierendes Atomkraftwerk in seiner Nähe wissen. Fraglich ist, ob Legal Tech-Anbieter mit diesen Anbietern vergleichbar sind. Wird durch deren Angebote einen besondere Gefahrenquelle eröffnet? Gibt es Fälle, in denen Fehlverhalten von Legal Tech-Unternehmen zu großen Schäden geführt hat? Ist uns nicht bekannt. Legal Tech-Unternehmen, die Fehler machen, werden bald aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt verschwinden. Eine Aufsicht findet durch unzufriedene Nutzer statt, die entsprechende Bewertungen veröffentlichen und ggf. die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.

Eigentlich geht es dem Justizsenator aber um etwas anderes. Er wird damit zitiert, dass er es bedenklich fände, dass Fälle von Flugverspätungen über Internetportalen wie Flightright gelöst würden. Bedenklich deshalb, weil diese Fälle dann nicht mehr vor Gericht kämen. Die Rechtsprechung verlöre ihre Funktion, Standards zu setzen. Es geht also nicht darum, Anbieter wie Flightright in der Hinsicht zu beaufsichtigen, dass sie keinen Quatsch machen, sondern es geht in Wahrheit darum, diese Anbieter ganz vom Markt zu nehmen. Nur so könnte die Rechtsprechung ihre vermeintlich in Gefahr geratene Funktion, Standards zu setzen, wieder ausüben.

Bemerkenswert ist in dieser Hinsicht auch die Aussage des Senators, dass sich vieles gar nicht mehr aufhalten lasse, weil es durch internationale Anbieter in den Markt gedrückt wird. Zum einen wird hier wieder das eigentliche Motiv der Einsetzung einer Aufsichtsbehörde erkennbar: Das Aufhalten der Legal Tech-Anbieter. Zum anderen wird auch deutlich, dass eine Aufsicht lediglich nationale Anbieter trifft, internationale Anbieter wären und sind für die deutsche Bürokratie nicht greifbar.

Im Ergebnis soll eine Aufsichtsbehörde Legal Tech-Unternehmen vom Markt nehmen, die Rechte von Verbrauchern gegen Großunternehmen wie Fluggesellschaften oder Bahnunternehmen günstig und bequem durchsetzen und diesen damit die Marge verhageln. Und sie soll die klassischen Anbieter von Rechtsdienstleistungen, die Rechtsanwälte und auch Gerichte schützen, denen die Kunden/Mandanten weglaufen. Offenbar sind diese Gruppen inzwischen aufgewacht und erkennen die Gefahr der zuvor noch belächelten Legal Tech-Anbieter.

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Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Mit dem praxiserprobten Dokumenten-Assistenten stellt janolaw seinen Kunden für die Erstellung rechtssicherer Schriftstücke und Verträge ein Tool zu Verfügung, das online wie ein Anwalt durch den Fragenkatalog führt. Juristische Hintergründe müssen bei der Beantwortung nicht bekannt sein.

Auch Nicht Muttersprachler unterstützt janolaw mit der Bereitstellung des Fragenkatalogs in englischer bzw. französischer Sprache. Neben der deutschen Ausfertigung des Dokuments wird auch die englische bzw. französische Version erstellt. Für Rückfragen und zum Nachvollziehen der Angaben steht zusätzlich ein Erstellungsprotokoll zur Verfügung.

Allen Dokumenten gemein ist, dass sie von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt wurden, Gesetzesänderungen oder neue Urteile werden umgehend berücksichtigt. Vorteil: Die Zeit- und Kostenersparnis, denn der Gang zum Anwalt vor Ort entfällt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Für die Absicherung der eigenen Internetpräsenz ob Marktplatz, Onlineshop oder Webseite bietet janolaw mit dem AGB-Service bzw. Rechtstext-Service mit Update-Service und Abmahnschutz maßgeschneiderte Pakete an. Die Einbindung und automatische Aktualisierung bei veränderter Rechtslage wird durch die Schnittstelle zu mehr als 35 Shopsystemen und zahlreichen Content Management Systemen gewährleistet.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

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