Digitale Betriebsprüfung (GDPdU) – Herausforderung für Unternehmen
Die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) legen fest, wie Unternehmen digitale Informationen aufbewahren und bei Betriebsprüfungen mitarbeiten müssen. Diese Regeln sind zwar bereits seit 2002 in Kraft – doch erst jetzt beginnen Finanzbehörden diese umfassend anzuwenden. Deshalb müssen sich Unternehmensverantwortliche mit diesem Thema verstärkt auseinandersetzen. Denn bei Nichteinhaltung der GDPdU-Richtlinien drohen sogar empfindliche Bußgelder.