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Neue Möglichkeiten für Bankkunden

Ansprüche bei der Falschberechnung von Darlehenszinsen geltend machen

(PresseBox) (Wiesbaden, )
Fachmedien, TV und Internet quellen über von Erfahrungsberichten unzufriedener Bankkunden. Eine nicht hinreichende Beratung oder mangelnde Fachkompetenz einzelner Banker ist die eine Seite – dass indes Senkungen des Marktzinses nicht schnell genug und/ oder nicht vollständig an Darlehenskunden weitergegeben werden, ist die andere, häufige berichtete Seite zweifelhaften Bankverhaltens. Jetzt haben Bankkunden neue Möglichkeiten, zuviel gezahlte Zinsen zurückzufordern – dank Unterstützung spezialisierter Forderungsspezialisten wie der INTRACT GmbH mit Hauptsitz in Luxemburg und eigener Niederlassung in Deutschland.

Dass Kreditinstitute häufig Marktzinssenkungen an die Kunden mit variabel verzinslichen Darlehen nicht vollständig oder nur mit zeitlicher Verzögerung weiter geben, ist hinlänglich bekannt. Eines der größten deutschen Kreditsachverständigenbüros beispielsweise berichtet von rund 200 Fällen, in denen die Apotheker- und Ärztebank nach Ansicht des Sachverständigen Rainer Härtl Darlehen mit veränderlichem Zinssatz in den jeweils letzten drei Jahren zum Nachteil der Kunden abgerechnet habe. Die Dunkelziffer bisher unerkannter Fälle lässt sich kaum abschätzen.

Doch wie sieht es mit der Durchsetzung der Ansprüche aus? Bislang hatten viele Bankkunden, die zu viel gezahlte Zinsen und sonstige Schadensersatzansprüche erstattet haben wollten, das Problem des Kostenrisikos. Zudem nutzen verschiedene Kreditinstitute immer wieder ihre finanzielle Überlegenheit aus, indem sie Verfahren in die Länge ziehen, um den Bankkunden schließlich für einen Vergleich empfänglich zu machen.

Mit diesem Ungleichgewicht ist jetzt Schluss. Die finanzstarke INTRACT hat ein neues Modell entwickelt, das die Position von betroffenen Darlehenskunden gegenüber ihrer Bank künftig deutlich stärken wird. In Zusammenarbeit mit einem der größten Kreditsachverständigen-Büros in Deutschland und mit erfahrenen Fachanwälten setzt sich INTRACT für die Rechte der Kreditnehmer ein. Für Bankkunden, die kein Kostenrisiko eingehen wollen, übernimmt das Unternehmen sämtliche Sachverständigenkosten sowie die Anwalts- und Gerichtsgebühren. Als Gegenleistung wird INTRACT am Erfolg beteiligt.

Die Vorgehensweise ist effizient und zielorientiert: Die Bankkunden brauchen lediglich die Darlehensbelege und Kontoauszüge einzureichen und erhalten im Rahmen einer Vorprüfung das Ergebnis der vermutlichen Falschabrechnungen mit einer Einschätzung der Erfolgsaussichten und einem konkreten Angebot hinsichtlich der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Nach der Auftragserteilung wird sodann ein Gutachten erstellt und die entsprechenden Beträge werden eingefordert.

Alle weiteren Informationen dazu sind im deutschen INTRACT Büro zu erfragen sowie online unter www.intract.eu abrufbar.

INTRACT GmbH

INTRACT wurde im Jahr 1995 gegründet und gilt als spezialisierter Anbieter im Bereich Forderungskauf, Prozessfinanzierung und Inkasso. Das Unternehmen ist international tätig und beauftragt fallspezifisch bekannte und erfahrene Anwaltskanzleien bzw. spezialisierte Fachanwälte. Seit 2010 unterhält INTRACT eine eigene Niederlassung in Deutschland mit Sitz in Wiesbaden. Die Niederlassung ist im Handelsregister eintragen und Mitglied der IHK Wiesbaden. Im Registergericht ist die INTRACT GmbH mit dem Aktenzeichen 3712/1-I/3-3639/08 (OLG Frankfurt a.M.) für Inkassodienstleistungen registriert. Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Marco Karger.

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