Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 246386

intersoft consulting services AG Beim Strohhause 17 20097 Hamburg, Deutschland http://www.intersoft-consulting.de
Ansprechpartner:in Frau Heike Schug +49 40 808108256

Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte

Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes verschärft Auflagen für Unternehmen

(PresseBox) (Hamburg, )
Einen weitreichenden Kündigungsschutz für den internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird es voraussichtlich ab dem 01. Juli 2009 geben, mit Inkrafttreten der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter, der angestellter Mitarbeiter des Unternehmens ist, während seiner Tätigkeit grundsätzlich nicht und auch nach seiner Abberufung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter für die Dauer von einem weiteren Jahr nicht gekündigt werden darf. Eine Ausnahme hiervon ist nur für den Fall einer fristlosen Entlassung vorgesehen. Solange der zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten berufene Mitarbeiter also keinen Grund liefert, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ist er faktisch unkündbar. Damit wirkt sich die Bestellung eines Betriebsangehörigen zum Datenschutzbeauftragten künftig auch auf die Personalplanung eines Unternehmens aus.

Eine weitere Verschärfung der Auflagen betrifft die Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Bleibt es bei dem jetzt abgestimmten Vorschlag, wird in das Gesetz neu aufgenommen, dass das Unternehmen seinem Datenschutzbeauftragten die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ermöglichen und deren Kosten übernehmen muss.

Unternehmen, die hingegen einen externen Datenschutzbeauftragten einsetzen, bleiben von den Auswirkungen der geplanten Neuerungen unbehelligt. Weitere Informationen zu dem Thema „Externer Datenschutzbeauftragter“ finden Sie auf www.intersoft-consulting.de/...
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.