Passende Nachweise müssen rechtzeitig vorliegen
Viele haben die Gelegenheit genutzt und ihren Eigennamen gleich zu Beginn der Sunrise-Phase 2 am 7. Februar dieses Jahres als EU-Internetadresse beantragt. "Diese Antragsteller haben jetzt nur noch wenige Tage Zeit, um den Anspruch auf die ‚eigene’ Internetadresse nachzuweisen. Wer 40 Tage nach Antragseingang keine passenden Papiere vorlegen kann, hat keine Aussicht mehr auf eine erfolgreiche Registrierung", betont Johannes Steck, Vertriebsleiter bei InterNetWire Communications.
Eidesstattliche Erklärung durch Anwalt oft erforderlich
Die geforderten Nachweise zu erbringen, ist nicht immer in Eigenregie möglich. "Vielen Antragstellern ist nicht bewusst, dass in einigen Fällen eine eidesstattliche Erklärung von einem Rechtsanwalt nötig ist, um erfolgreich an der Sunrise-Phase 2 teilzunehmen", so Steck. Wer im Zweifel ist, kann vor dem Einreichen seiner Unterlagen juristischen Rat einholen. "Wenn der beantragte Domain- und der eingetragene Firmenname nicht vollständig übereinstimmen, lehnt die Vergabestelle EURid Anträge, die allein auf einen Handelsregisterauszug gestützt werden, direkt ab", berichtet Rechtsanwalt Dr. Stefan Althaus aus den jüngsten Erfahrungen der Kanzlei Finck - Althaus - Sigl & Partner in München (siehe www.handling-agent.de und www.finck-partner.de).
Chancen aufbessern durch anwaltlichen Rundum-Service
Antragsteller, die bereits gegen eine der Sunrise-Regeln verstoßen oder mangelhafte Nachweise erbracht haben, haben vielleicht eine zweite Chance auf Zuteilung "ihrer" Domain. Ihnen schlägt Althaus vor, "spätestens bis Ablauf der Sunrise-Phase 2 die Anträge neu zu stellen und die geforderten Nachweise beizubringen - falls die Wunschdomain nicht bereits anderweitig vergeben wurde oder dies zumindest zu erwarten ist" (siehe hierzu www.whois.eu). Dabei stehen dem Interessenten eine Reihe spezialisierter Anwaltskanzleien zur Seite. Manche - wie die vorgenannte Kanzlei - bieten nicht nur die erforderliche juristische Dienstleistung an, sondern wickeln auf Wunsch auch die Nachweiserbringung ab.