"Obwohl das neue Gesetz für Berufskraftfahrer bereits seit September letzten Jahres in Kraft ist, werden die Auswirkungen von vielen Unternehmen noch immer unterschätzt", sagt Kay Burmester, Geschäftsführer des Instituts für Verkehrspädagogik. So liefen zahlreiche Logistikdienstleister Gefahr, ihren Weiterbildungspflichten nicht rechtzeitig nachkommen zu können, was mit erhöhten Kosten, Wartezeiten und zusätzlichen Behördengängen einherginge.
Nach dem neuen BKrFQG müssen Unternehmen eine 35stündige Weiterbildung für ihre Berufskraftfahrer bis zum 10. September 2014 nachweisen. Ein späterer Abschluss ist nur in Kombination mit der turnusmäßigen gesundheitlichen Untersuchung möglich. Als spätester Termin gilt hierfür der 10. September 2016 als Stichtag. Diese Möglichkeit der sogenannten "Synchronisierung" ist jedoch nach der aktuellen Umfrage des ifv mehr als einem Viertel der Unternehmen noch nicht bekannt und insgesamt mehr als zwei Drittel haben diese auch noch nicht in ihre Planung miteinbezogen.
Aus der Sicht von Kay Burmester drängt die Zeit: "Wird die Weiterbildung der Berufskraftfahrer jetzt nicht in Angriff genommen, droht ein 'Weiterbildungsstau', der zu einer Beeinträchtigung des Tagesgeschäfts vieler Unternehmen führen kann". Der Geschäftsführer rät daher den Betrieben, die feststellen, dass sie mit der Umsetzung des BKrFQG überfordert sind, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nach der Umfrage des ifv plant dies derzeit bereits mehr als ein Drittel aller Unternehmen. "Es war erfreulich zu sehen, dass sich die Bedeutung des Gesetzes teilweise schon im Organisatorischen widerspiegelt", so Burmester. Dies zeige sich insbesondere auch dadurch, dass die Beschäftigung mit dem BKrFQG in mehr als der Hälfte aller Fälle Aufgabe der Geschäftsführung sei.
Für die Umfrage des ifv wurden 130 in Deutschland ansässige Transport- und Logistikunternehmen in den Monaten November und Dezember 2009 befragt. Alle Ergebnisse sowie weitere Informationen zum BKrFQG können unter www.ifv-nord.de nachgelesen werden.