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Versicherungsgesellschaften müssen nachzahlen - Bundesgerichtshof hat im Oktober 2005 entschieden

Eile zum Handeln ist für Betroffene geboten - Verjährungsfristen sind unbedingt zu beachten

(PresseBox) (Berlin-Hamburg-Bielefeld-Darmstadt-München, )
Wichtige Kurznachrichten des Bundesverbandes Schuldner-Hilfe-Ring e.V.

Sehr viele Inhaber von Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherungen) haben nach Kündigung oder Beitragsfreistellung des jeweiligen Vertrages grundsätzlich Anspruch auf eine Nachberechnung der Rückkaufswerte. Nach Aussage der Stiftung Warentest sind mindesten 10 Millionen zwischen Ende Juli 1994 und Mitte 2001 der geschlossenen Verträge betroffen. Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2005 in drei Grundsatzurteilen entsprechend entschieden. Aufgrund der Verjährungsvorschriften ist jede Person die meint von dieser Entscheidung betroffen zu sein gehalten ihren Vertrag zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. In jedem Fall sollten Betroffene sofort mit einem Anwalt oder einer Fachperson in Verbindung treten. Weiterhelfen können wir ebenso unter www.shrev.de, oder über lutzk@shrev.de , das ist die Webseite und email-adresse des Bundesverbandes.

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